Lufthansa benachteiligt Frauen
Richter werten die Mindestgröße für Piloten als Diskriminierung. Klägerin (161,5 Zentimeter) verliert dennoch.
Köln. Mit einer Mindestgröße von 165 Zentimetern für Piloten diskriminiert die Lufthansa laut einem Gerichtsurteil Frauen. Das Argument, diese Größe sei notwendig, um eine Maschine sicher steuern zu können, überzeugte das Landesarbeitsgericht Köln nicht. Das Gericht verwies darauf, dass Gesellschaften wie Swissair und KLM deutlich kleinere Piloten akzeptierten.
Dennoch wies das Gericht die Klage einer für die Pilotenausbildung abgelehnten Frau auf Entschädigung zurück. Ihr sei dadurch kein materieller Schaden entstanden, meinte das Gericht, wobei es einräumte, dass dies „sicherlich eine schwierige juristische Frage“ sei. Die Klägerin berief sich bei ihrer Forderung nach 135 000 Euro Schadensersatz und Entschädigung auf europäisches Recht (Az.: 5 Sa 75/14).
Die Lufthansa hatte die Abweisung der jungen Frau damit begründet, dass sie mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern 3,5 Zentimeter zu klein sei, um das Flugzeug sicher steuern zu können. Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty sagte nach dem Urteil, es sei bedauerlich, wenn Frauen, die ansonsten geeignet wären, nur aufgrund ihrer Körpergröße abgewiesen würden. „Es kann schon sein, dass wir uns mit den Tarifpartnern noch mal zusammensetzen.“ Das Mindestmaß ist im Tarifvertrag festgelegt.
Es war bei der Verhandlung am Mittwoch auffällig, dass der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar ließ. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. „Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll.“
In seiner Urteilsbegründung sagte Sievers: „Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden.“ Denn Frauen seien im Durchschnitt deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz.
Möglicherweise ist der Rechtsstreit noch nicht zu Ende: Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen. Ob das so sein wird, muss die Klägerin noch entscheiden. Wie ihr Anwalt sagte, will sie nun vielleicht eine Piloten-Ausbildung bei Swissair machen.