Auch Nachbesserungen möglich Maas zu Berliner Mieten-Urteil: Mietpreisbremse wirkt
Berlin (dpa) - Der juristische Erfolg von Berliner Mietern im Ringen um die Mietpreisbremse bestätigt aus Sicht des Bundes das Vorgehen gegen hohe Mietsteigerungen.
„Die Mietpreisbremse ist ein Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt seine Wirkung zu entfalten“, teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. „Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter über die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze.“
Das Amtsgericht Lichtenberg hatte am Mittwoch drei Berliner Mietern Recht gegeben und ihre neue Vermieterin verpflichtet, zu viel verlangte Miete zurückzuzahlen. Nach Angaben des Berliner Mietervereins ist es wahrscheinlich das bundesweit erste Urteil dieser Art.
„Im Regelfall darf die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen“, erklärte Maas. „Darauf können sich die Mieter berufen.“ Das Gesetz zur Mietpreisbremse sei klar und eindeutig formuliert. Mietervertreter dringen dennoch auf Korrekturen, weil es Ausnahme-Tatbestände gebe, die Mieter nur schwer prüfen können. Maas hat sich offen für Nachbesserungen gezeigt.