„Made in“: EU-Kommission widerspricht Darstellung des DIHK
Brüssel (dpa) - Das Gütesiegel „Made in Germany“ ist laut EU-Kommission nicht in Gefahr. Die Brüsseler Behörde verteidigte am Freitag ihre Pläne: Sie will das bisher freiwillige Herkunftssiegel zwar zur Pflicht machen, Kriterien für die Bestimmung des Herkunftslandes sollten sich aber nicht ändern.
„Das Herkunftsland ist - und wird weiterhin - durch das Land oder Gebiet bestimmt, wo ein Produkt die letzte erhebliche Änderung erfahren hat“, betonte ein Sprecher. Damit widersprach er der Darstellung der Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).
DIHK-Chef Eric Schweitzer hatte zuvor die Vorschläge der EU-Kommission kritisiert: „Das Vorhaben der EU-Kommission höhlt die Qualitätsbezeichnung für deutsche Produkte faktisch aus. Sie soll sich künftig an Zollvorschriften und nicht mehr an Qualitätsmerkmalen orientieren“, sagte er der Tageszeitung „Die Welt“.
DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier zufolge soll künftig der relative Preis der Rohstoffe und Verarbeitungsprozesse gewichtet werden, um das Herkunftsland zu bestimmen. Preisveränderungen auf dem Weltmarkt könnten so zu einer Änderung des „Made in“-Siegels führen, ohne dass sich etwas im Produktionsprozess verändert habe. Dies sei eine Folge des geplanten neuen Zollkodex der EU. Auch Deutschland fürchtet laut Diplomaten eine weniger flexible Regelung als bisher.
Dieser Darstellung widersprach die EU-Kommission am Freitag ausdrücklich: „Der relative Preis des Aufwands und der Materialien wird nicht die Herkunft bestimmen“, erklärte ein Sprecher. „Der neue Unions-Zollkodex soll vor Ende des Jahres in Kraft treten. Er wird die Regeln zum Herkunftsland nicht ändern.“
EU-Industriekommissar Antonio Tajani und der damalige Verbraucherkommissar Tonio Borg hatten im Februar strengere Vorgaben für das Siegel vorgeschlagen. Bisher ist die Angabe auf der Verpackung freiwillig, die Kommission will sie außer bei Lebensmitteln zur Pflicht machen. Dies soll mehr Klarheit für Verbraucher schaffen und bessere Rückverfolgbarkeit fehlerhafter Waren. Die Vorschläge benötigen allerdings die Zustimmung von Europaparlament und EU-Staaten.