Deka wird Musterklägerin Merkel: Erfuhr erst aus Medien von VW-Skandal
Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach eigenen Worten erst aus den Medien vom Abgas-Betrug bei VW erfahren - und wusste auch in früheren Zeiten als Umweltministerin nichts von illegalen Tricks.
Sie habe direkt nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Skandals am 19. September 2015 Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Aufklärung ermuntert, sagte Merkel am Mittwoch in Berlin. Dort war sie als letzte Zeugin in den Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Diesel-Skandal geladen. Derweil nimmt ein großes Musterklageverfahren gegen Volkswagen immer mehr Gestalt an.
Merkel mahnte bei EU-Umweltstandards und neuen Antriebstechnologien ambitionierte Ziele an. Diese dürften aber nicht so streng ausfallen, „dass in Deutschland kein Auto mehr produziert wird“. Die Opposition zeigte sich enttäuscht vom Auftritt der Regierungschefin.
Die Kanzlerin berichtete, sie sei schon als Bundesumweltministerin (1994 bis 1998) mit dem Abgasthema vertraut gewesen. Im Kanzleramt habe sie sich später wieder damit beschäftigt, wenn es etwa um eine einheitliche Haltung der Bundesregierung in der EU gegangen sei. Um technische Details sei es dabei nie gegangen. Von dem mit dem Skandal bekannt gewordenen Begriff „Abschalteinrichtung“ der Abgasreinigung habe sie erst im Zusammenhang mit Berichten über den Fall VW gehört.
Merkel wies Vorwürfe eines Staatsversagens, das den Skandal ermöglicht habe, zurück. Sie betonte, dass sie keinen Anlass für Änderungen der Behördenstruktur sehe. Kritiker prangern an, dass die Abgas-Manipulationen nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entdeckt wurden. Merkel verwies darauf, dass sie die Aufklärung in der Bundesregierung in der Ressortzuständigkeit von Minister Dobrindt sieht. An dessen Vorgehen habe sie „nichts zu beanstanden“.
Die Erwartungen an die Aussagen seien hoch gewesen und enttäuscht worden, meinte der Ausschuss-Vorsitzende Herbert Behrens von der Linken-Fraktion im Anschluss an die Befragung. Dass Merkel von Vorgängen dieser Dimension nichts gewusst haben wolle, weise auf einen Fehler im System hin. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer warf Merkel vor, den VW-Skandal zu bagatellisieren. Es sei „absolut unverantwortlich“, dass sie das Thema Dobrindt überlassen habe.
Der auf Drängen der Opposition eingesetzte Ausschuss soll klären, was die Bundesregierung seit 2007 mit Blick auf Abgasregeln unternommen hat und wann sie von Manipulationen erfuhr. VW hatte eine verbotene Software eingesetzt. Dadurch war die Abgasreinigung nur während Tests in vollem Umfang aktiv, so dass im normalen Fahrbetrieb deutlich mehr Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden. Dies flog 2015 in den USA auf und führte zum Diesel-Skandal. Auch bei anderen Herstellern lagen Stickoxid-Werte deutlich über den Herstellerangaben und Grenzwerten.
Die Kanzlerin nahm auch Stellung zu einem Treffen 2010 mit dem damaligen kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger. Laut der anwesenden Chefin der kalifornischen Umweltbehörde Carb, Mary Nichols, soll Merkel dabei zu strenge Vorgaben für Dieselautos in den USA moniert haben. Die Kanzlerin sagte, sie habe keine Erinnerung daran - wenn Nichols dies sage, werde es so gewesen sein. Dies sei aber nicht als „Attacke auf die kalifornischen Umweltbemühungen“ gemeint gewesen.
VW muss sich als Konsequenz aus den Abgas-Fälschungen unter anderem mit klagenden Aktionären auseinandersetzen. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestimmte nun die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment GmbH zur Musterklägerin eines großen Verfahrens. Alle weiteren Kläger seien Beigeladene, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es geht bei den rund 1470 Klagen um eine Schadenssumme von 1,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus seien etwa 70 weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen liegt bei 8,8 Milliarden Euro.
Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Der Konzern weist das zurück. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Aktienkurs steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die VW-Vorzugspapiere zwischenzeitlich verloren. Mit Kunden und Behörden in den USA schloss VW schon Milliardenvergleiche. Zudem gibt es strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland und in den USA.
Echte „Sammelklagen“ wie im US-Recht gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können.