Middelhoff bleibt in Haft: Gericht sieht weiter Fluchtgefahr
Düsseldorf (dpa) - Thomas Middelhoff bleibt im Gefängnis: Das Essener Landgericht lehnte eine Aussetzung des Haftbefehls gegen den früheren Topmanager ab. Ein Gerichtssprecher betonte, nach Auffassung der 15. Strafkammer bestehe unverändert Fluchtgefahr.
Als Gründe für die Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen Manager, sowie seine unklare finanzielle Situation.
Gegen die Haftentscheidung ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Von Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Middelhoff, einst einer der einflussreichsten deutschen Manager, war am vergangenen Freitag überraschend verhaftet worden. Zuvor hatte das Landgericht Essen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht hatte ursprünglich angekündigt, es wolle sich im Gespräch mit Middelhoff und seinen Verteidigern rasch um eine „mildere Maßnahme“ als die angeordnete Untersuchungshaft bemühen. Zwei Haftprüfungstermine führten jedoch nicht zur Aussetzung des Haftbefehls. Der Gerichtssprecher betonte, die finanzielle Situation des Managers sei auch durch zwischenzeitlich eingereichte Unterlagen nicht transparent geworden. Eine Kaution des Angeklagten sei nicht angeboten worden.
Für Middelhoff ist die Entscheidung eine weitere Niederlage in einer Woche voller Rückschläge. Am Freitag vergangener Woche sprach das Landgericht Essen den 61-Jährigen der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Nach Auffassung des Gerichts stellte der Manager in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden.
Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf gut 500 000 Euro. Der Manager hatte die Vorwürfe stets bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt hatte in Medien Revision angekündigt.
Am Dienstag machte dann das Landgericht Köln in einem Zivilprozess, in dem Middelhoff von der Bank Sal. Oppenheim gut 100 Millionen Euro fordert, dem Manager wenig Hoffnungen auf einen Erfolg der Klage. In der mündlichen Verhandlung betonte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartel, er habe „ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags“. Nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand sehe das Gericht „recht ungünstige Aussichten für die Klage“. Die Entscheidung soll am 3. Februar verkündet werden.