Middelhoff-Prozess: Gericht schlägt Vergleich vor

Essen (dpa) - In einem weiteren Schadenersatz-Prozess gegen Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat das Landgericht Essen am Montag einen Millionen-Vergleich vorgeschlagen. Während vonseiten des klagenden Insolvenzverwalters sofort Zustimmung signalisiert wurde, lehnten alle Beklagten ab.

Neben Middelhoff werden sieben weitere ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte des pleitegegangenen Essener Handels- und Touristikkonzerns auf Zahlung von insgesamt 24 Millionen Euro Schadenersatz verklagt (Az.: 44 O 164/10). Dabei geht es um angeblich ungerechtfertigte Boni, Spesen und Abfindungszahlungen.

Zur Höhe des Vergleichsvorschlages machten die beteiligten Rechtsanwälte nach der Verhandlung unterschiedliche Angaben. Das Gericht soll dem Vernehmen nach insgesamt die Zahlung von mindestens rund sechs Millionen Euro angeregt haben. Davon sollen rund drei Millionen Euro von Thomas Middelhoff (58) zu tragen sein.

Vor dem Vorschlag hatte das Gericht angedeutet, dass einzelne Forderungsposten tatsächlich durchaus gerechtfertigt sein könnten. Vor allem die Bonuszahlung an Thomas Middelhoff im Jahr 2008 sei „problematisch“, weil zu diesem Zeitpunkt der Abschied aus dem Unternehmen bereits beschlossen gewesen sei. Der Vorsitzende Richter Michael Dickmeis sagte dazu: „Es spricht einiges dafür, dass Herr Middelhoff diese Bonuszahlung nur erhalten hat, weil er für seine gute Arbeit noch einmal belohnt werden sollte.“ Dies dürfe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nicht allein als Grund für eine Zahlung herhalten.

Darüber hinaus signalisierten die Richter, dass Middelhoff auch Flugkosten in sechsstelliger Höhe zu Unrecht über Arcandor abgerechnet haben könnte. Gleichzeitig machte die Kammer aber auch deutlich, dass der Insolvenzverwalter kaum damit rechnen kann, seine volle Klageforderung erfüllt zu bekommen.

Alle beklagten Spitzenmanager weisen die Vorwürfe insgesamt als gegenstandslos zurück. „Wir werden natürlich weitermachen“, kündigte Middelhoffs Rechtsanwalt Winfried Holtermüller nach der Verhandlung an. Beide Seiten erhielten bis Ende Februar 2012 Gelegenheit, weitere Argumente vorzutragen. Er sei davon überzeugt, dass die gegen seinen Mandanten gerichtete Klage nach Erledigung der gerichtlichen Hinweise vollumfänglich als unbegründet abgewiesen werde, teilte Holtermüller mit.

Bereits Anfang Februar 2012 soll am Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz über die Schadenersatzklage eines Kleinaktionärs gegen den früheren Arcandor-Chef verhandelt werden. Das Landgericht Essen hatte Middelhoff im Mai zur Zahlung von 2575 Euro verurteilt, weil er sich die „offensichtlich falschen Erklärungen“ des damaligen Unternehmenssprechers zurechnen lassen müsse.

Im kommenden Jahr soll am Essener Landgericht außerdem der zweite Schadenersatz-Prozess gegen Thomas Middelhoff fortgesetzt werden. Dabei wird dem Ex-Arcandor-Chef und weiteren Managern vorgeworfen, dem Konzern beim Verkauf von fünf Karstadt-Immobilien finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Die zuständige Kammer hat aber bereits in einem ersten Termin signalisiert, dass die Klageforderung von 175 Millionen Euro ihrer Ansicht nach bisher nicht schlüssig berechnet ist.