Middelhoff-Verteidiger haben Revision eingelegt

Düsseldorf (dpa) - Der Fall Thomas Middelhoff wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Der frühere Top-Manager wehrt sich gegen die Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe durch das Essener Landgericht.

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Seine Anwälte legten Revision gegen das Urteil ein, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof, ob dem Landgericht rechtliche Fehler etwa bei der Beweiswürdigung oder der Strafzumessung unterlaufen sind.

Vor einer Woche hatte das Landgericht den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gesprochen. Nach Auffassung des Gerichts stellte der Manager in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung.

Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden. Den Gesamtschaden für das ohnehin angeschlagene Unternehmen bezifferte das Gericht auf rund 500 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Middelhoff, der die Vorwürfe bis zuletzt entschieden bestritt, wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bei einem Haftprüfungstermin in dieser Woche lehnte die 15. Strafkammer des Landgerichts Essen eine Aussetzung des Haftbefehls gegen den 61-Jährigen wegen Fluchtgefahr ab.

Als Gründe für die Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, die unklare finanzielle Situation des 61-Jährigen, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den Manager.

So ermittelt die Münchener Staatsanwaltschaft gegen Middelhoff wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Kirch-Prozess und der Beihilfe zu versuchtem Betrug. Das Verfahren laufe nach wie vor, sagte ein Sprecher der Justizbehörde am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt nach Angaben ihres Sprechers in drei verschiedenen Komplexen gegen Middelhoff. Unter anderem gehe es um den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Bonuszahlungen, sagte der Sprecher.

Gegen die Haftentscheidung des Landgerichts ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Ob Middelhoffs Anwälte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, war zunächst unklar. Sein Anwalt Winfried Holtermüller wollte sich dazu nicht äußern. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Hamm sagte, bislang sei keine Beschwerde eingegangen.