Mieter mit Ölheizung können auf Rückzahlung hoffen

Berlin (dpa) - Der niedrige Ölpreis drückt die Betriebskosten für Millionen Mieter und Eigentümer. Wer mit Öl heizt, musste nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds im vergangenen Jahr 15 bis 20 Prozent weniger für Heizung und Warmwasser ausgeben.

Foto: dpa

Mieter können bei der Nebenkostenabrechnung mit einer Rückzahlung rechnen. Bei Fernwärme blieben die Ausgaben stabil, bei Gas fiel die Rechnung drei bis fünf Prozent höher aus, weil die Preise anders als beim Öl nur leicht sanken, während der Verbrauch stieg.

Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz sprach von einer guten Nachricht für Mieter. „Für ölbeheizte Wohnungen heißt das: Die Preise sinken weiter. Und die übrigen sind vom Niveau von 2013 noch deutlich entfernt“, sagte Ropertz.

Gut jeder vierte Haushalt in Deutschland heizt mit Öl; es ist so günstig ist wie seit zehn Jahren nicht. Wer eine 70-Quadratmeter-Wohnung bewohnt, dürfte 2015 den Zahlen des Mieterbunds folgend im Durchschnitt nochmals bis zu 186 Euro gespart haben. Gas- und Fernwärmekunden erwartet dagegen eine ähnliche Rechnung wie im Vorjahr.

Schon 2014 waren die Betriebskosten insgesamt zurückgegangen, detaillierte Zahlen will der Mieterbund im September vorlegen.

Heizkosten machen in der Regel mehr als die Hälfte der Nebenkostenabrechnung aus. Da es auch bei den übrigen Betriebskosten wie Wasser, Abwasser und Müllabfuhr keine großen Preissprünge gab, dürfte die Abrechnung für die meisten Mieter und Eigentümer weitgehend stabil bleiben.

Weil 2015 trotz des milden Dezembers insgesamt kälter war als 2014, geht der Mieterbund von einem fünf bis sechs Prozent höherem Energieverbrauch aus. Gleichzeitig war Heizöl im Jahresdurchschnitt 23,1 Prozent günstiger als im Vorjahr, Fernwärme 5,6 Prozent und Gas 1,5 Prozent. Bundesweit heizt knapp jeder zweite Haushalt mit Gas, etwa jeder achte bezieht Fernwärme.