Bericht Millionenverschwendung bei Jobförderung für Arbeitslose

Nürnberg/Berlin (dpa) - Der Bundesrechnungshof (BRH) hat den Arbeitsagenturen Geldverschwendung bei der Förderung und Fortbildung von Arbeitslosen vorgeworfen.

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Mit der planlosen Vergabe von Förderkursplätzen dürfte dem Steuerzahlen ein jährlicher Schaden von rund 190 Millionen Euro entstanden sein, geht aus einem BRH-Bericht vor, der dpa in Teilen vorliegt.

Zudem gefährde eine solche Praxis „in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle“ die Job-Vermittlung der Arbeitslosen. Über den Rechnungshofbericht hatte zuerst der Berliner „Tagesspiegel“ berichtet. Die Bundesagentur räumte einen Teil der Probleme ein; den Vorwurf der Planlosigkeit wies sie dagegen energisch zurück.

Geld ist nach Erkenntnissen der Rechnungshofprüfer vor allem dadurch verschwendet worden, dass die meisten der von den Jobcentern oder Arbeitsagenturen finanzierten Kurse nicht ausreichend besetzt waren.

In 23 der 33 überprüften Maßnahmen habe die Zahl der Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Prüfung „unter der vergütenden Mindestzahl“ gelegen, heißt es in dem BRH-Bericht. Von 602 zu vergütenden Plätzen waren nur 466 besetzt. Um Kosten zu sparen, müssten die Verantwortlichen künftig besser den tatsächlichen Bedarf planen.

Oft passten die vermittelten Förderkurse auch nicht zu der zuvor festgelegten „Eingliederungsstrategie“ des jeweiligen Arbeitslosen. Nicht einmal jeder dritte Arbeitslose nahm an einer Fortbildung teil, in der die für ihn sinnvollen Kenntnisse vermittelt wurden. Auch würden die Jobsucher von ihren Vermittlern und Fallmanagern oft nur unzureichend auf die Fortbildung vorbereitet: In 212 der 617 untersuchten Fälle seien die Betroffenen „nicht hinreichend über den mit der Zuweisung verfolgten Zweck und die Inhalte der Maßnahme“ informiert worden.

Aber auch die mit den Förderkursen beauftragten Fortbildungsinstitute sind nach den BRH-Erhebungen mit den Jobcentern unzufrieden. Die Institute bemängeln, von den Vermittlern nur oberflächlich über gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere psychische Probleme der Jobsucher informiert worden zu sein. „Dies behindert eine effiziente Arbeit mit den Betroffenen ganz erheblich“, stellen die Prüfer kritisch fest. In einem Fall habe ein Jobcenter sogar jahrelang die Statistik gefälscht, kritisiert der BRH.

Die Bundesagentur räumte ein, nicht immer alle Plätze ihrer Förderkurse für Langzeitarbeitslose besetzen zu können. Das Problem sei, dass bisweilen Jobsucher einen Besuch der Kurse ablehnten, diesen abbrechen oder eine Arbeitsstelle gefunden hätten. Die Jobcenter versuchten allerdings, bei Abbrüchen frei werdende Kursplätze umgehend mit geeigneten Jobsuchern neu zu besetzen. Außerdem könnten Jobcenter solche Fortbildungskurse inzwischen flexibler einkaufen - nämlich mit der Maßgabe, die Kurse womöglich nur zu 70 Prozent oder auch mal bis zu 120 Prozent besetzen zu können.

Von „Planlosigkeit“ der Jobcenter beim Einkauf von Kurskapazitäten könne dagegen keine Rede sein, betonte eine Bundesagentur-Sprecherin. Diese planten die Kurse auf Basis des voraussichtlichen Bedarfs und früherer Erfahrungen. Dabei würden nur solche Förderangebote ausgewählt, die tatsächlich die Jobchancen von Arbeitslosen erhöhten. Dazu zwängen allein schon die begrenzten Mittel der Jobcenter. Auch den immer wieder vorgebrachten Vorwurf, Vermittler ständen unter Druck, eine bestimmte Menge an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu vermitteln, wies die BA-Sprecherin zurück. Für die Jobcenter-Mitarbeiter gebe es keine persönlichen Ziele, die sie zu erfüllen hätten.