Statistisches Bundesamt Mindestlohn hat untere Tarifgehälter angehoben
Wiesbaden (dpa) - Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat vor allem in typischen Niedriglohnbranchen gewirkt.
Die damalige gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro hat nach einer Aufstellung des Statistischen Bundesamtes bis Juni 2017 beispielsweise dazu geführt, dass die Gehälter in den unteren Tarifgruppen des Gastgewerbes deutlich angestiegen sind. Der Abstand zu den höchsten Gehältern in der Branche verringerte sich um 7,2 Prozent, wie das Amt am Mittwoch in Wiesbaden berichtete.
In der höchsten Tarifgruppe des Gastgewerbes kann man noch gut das Doppelte der untersten Gruppe verdienen. Ohnehin ist die Spreizung der Tariflöhne in den Niedriglohnbranchen geringer als anderswo.
Die größten Gehaltsunterschiede gibt es der Untersuchung zufolge im Wirtschaftsbereich Erziehung und Unterricht. Dort sind die höchsten Tarifstufen mehr als vier Mal so hoch wie die niedrigsten. In Niedriglohnbranchen beträgt der Faktor im Schnitt nur das 2,4-Fache, in der Gesamtwirtschaft das Dreifache.
Der Mindestlohn beträgt nach einer ersten Anpassung inzwischen 8,84 Euro in der Stunde.