Neue EU-Regeln für Pauschalreisen gelten auch online

Brüssel (dpa) - Pauschalreisende können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen - egal, ob sie ihren Urlaub im Reisebüro buchen oder das Paket im Internet selbst zusammenstellen.

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Die EU-Minister für Wettbewerb bestätigten in Brüssel eine entsprechende Einigung mit dem EU-Parlament.

„Die neue Richtlinie wird die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere bei Online-Buchungen verbessern“, kommentierte Staatssekretär Gerd Billen aus dem Verbraucherschutzministerium, der Deutschland bei dem Treffen vertrat. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova erklärte: „Reisende werden eindeutig wissen, was sie kaufen und was ihre Rechte sind, besonders, wenn während ihres Urlaubs etwas schief geht.“

Mit der Neuregelung weitet die EU bestehende Vorschriften für traditionelle Pauschalreisen aus. „Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Kunden im Internet häufig über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet werden“, so Billen. „Diese sogenannten „Click-Through“-Buchungen können auch zu einer Pauschalreise führen.“ Dabei tauschen verschiedene Online-Anbieter Daten des Kunden untereinander aus.

Auch Reisen, bei denen Verbraucher zum Beispiel einzelne Reisebestandteile wie Flug, Hotel oder Zusatzangebote verschiedener Anbieter bei einem einzigen Anbieter im Paket buchen - entweder online oder im Reisebüro - sind abgedeckt.

Anbieter solcher Reisen müssen ihre Kunden künftig gut verständlich über ihre Rechte und über Preise und Zusatzkosten informieren. Falls der Anbieter Pleite macht, gibt es mehr Schutz für Reisende. Bei Naturkatastrophen, Kriegen oder anderen schwerwiegenden Störungen am Urlaubsort muss eine kostenfreie Stornierung möglich sein.

Wenn der Preis um mehr als acht Prozent ansteigt, dürfen Kunden die Buchung stornieren. In diesem Punkt gibt es für deutsche Urlauber allerdings eine Verschlechterung: Sie können ihre Reisen derzeit schon bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent absagen.

Das EU-Parlament dürfte der Neuregelung im Juni zustimmen. In etwa spätestens drei Jahren müssten die neuen Vorgaben laut EU-Kommission angewendet werden.