Puma setzt sich gegen Pudel durch: BGH stärkt Markenschutz
Karlsruhe (dpa) - In einer Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Markenschutz hat der Bundesgerichtshof die Eigentumsrechte von etablierten Markeninhabern gestärkt.
Der I. Zivilsenat des Gerichts bestätigte in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom März 2013, wonach ein Designer eine Parodie des Sportartikelherstellers Puma nicht als eigene Marke sichern darf.
Der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Wolfgang Büscher. „Das ist grundsätzlich unlauter.“
Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn müsse daher seine Pudel-Marke löschen, könne die „witzige Parodie der Klagemarke“ aber weiter verwenden. Der Wert der Marke Puma wird auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
In einem weiteren BGH-Verfahren ging es um eine Beschwerde des Beiersdorf-Konzerns gegen die Löschung der Nivea-Farbmarke Blau. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die von Unilever beantragte Löschung bestätigt - unter anderem mit der Begründung, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen müssten. Ein Gutachten ergab aber für diese sogenannte Verkehrsdurchsetzung lediglich einen Wert von 57,9 Prozent.
„In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme“, sagte Büscher. Es müsse geprüft werden, „ob das Bundespatentgericht nicht zu strenge Maßstäbe angelegt hat“.
Unilever sieht in der Farbmarke für Beiersdorf eine Benachteiligung des Wettbewerbs. „Es gibt Dutzende von Wettbewerbern, die in verschiedenen Kombinationen die Farbe Blau als Teil ihres Werbeauftritts verwenden“, sagte Unilever-Anwalt Christian Rohnke. Das Unternehmen stellt Kosmetika der Marke Dove her, die ebenfalls einen blauen Farbton haben.
Beiersdorf-Anwalt Peter Baukelmann betonte, der dunkelblaue Farbton werde von dem Unternehmen nicht nur dekorativ, sondern im Sinne eines eigenständigen Markenauftritts benutzt. Marktforscher schätzen den Wert der Marke Nivea auf 2,5 Milliarden Euro. Der BGH setzte seine Entscheidung in diesem Fall für den 9. Juli an.
Erst im Oktober vergangenen Jahres hatte derselbe BGH-Senat eine Beschwerde gegen die vom Langenscheidt-Verlag für seine Wörterbücher eingetragene Farbmarke Gelb zurückgewiesen. Noch nicht endgültig entschieden ist ein Streit zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der spanischen Bank Santander um die Farbmarke Rot: Hier hat das Bundespatentgericht den Parteien bis Ostern Zeit für einen Vergleich gegeben. Sollte keine Einigung zustande kommen, will das Gericht einen Beschluss verkünden.