Sixt will gegen Rundfunkgebühren klagen

Der Autovermieter will gegen die neue Finanzierung von Deutschlandradio, ARD und ZDF klagen. Er sieht deutlich höhere Kosten.

München/Düsseldorf. Deutschlands größter Autovermieter Sixt will im Streit um den neuen Rundfunkbeitrag bis nach Karlsruhe ziehen. „Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen“, sagte Konzernchef Erich Sixt.

Der Manager gehört seit Jahren zu den Kritikern der seit Januar geltenden neuen Rundfunkgebühren. Sixt ist nicht das einzige Unternehmen, das gegen den Umbau der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht zieht.

Die Gebührenreform erhöhe die Kosten, führe zu mehr Bürokratie und sei ungerecht, sagte Sixt. So müssten etwa Mietwagennutzer schon privat den Beitrag entrichten. „Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sixt.

Die Drogeriekette Rossmann hat bereits mit einer sogenannten Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof den Kampf gegen die Beitragserhebung begonnen. Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Wie Sixt wird sich Rossmann aber auch gegen bereits ergangene Bescheide juristisch wehren, sagte ein Sprecher. Auch die Rewe Group hält das System für verfassungswidrig, prüft aber noch rechtliche Schritte wegen der finanziellen Mehrbelastung. Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer vertritt in dieser Sache eine Münchner Mandantin, die ebenfalls gegen die Gebühren klagt.

Sixt wird gegen den Beitragsbescheid für das erste Quartal erst Widerspruch und dann Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht einreichen. Für das gesamte Jahr erwartet der Konzern Rundfunkbeiträge von gut drei Millionen Euro und damit Mehrbelastungen im sechsstelligen Bereich, wie ein Sprecher sagte.

Allein für das erste Quartal muss Sixt nach eigenen Angaben 717 911 Euro zahlen. Das gehe aus dem ersten Bescheid nach der zum 1. Januar in Kraft getretenen Reform der früheren Rundfunkgebühr hervor.

Der Sender reagierte mit Unverständnis auf die Klageankündigung. „Die angenommene Mehrbelastung durch den Rundfunkbeitrag können wir nicht nachvollziehen“, sagte eine Sprecherin.

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