Nach „Spiegel“-Informationen suchten die Ermittler nach Beweismaterial für den Vorwurf, dass der Handelskonzern und einige seiner führenden Mitarbeiter bei der Ankündigung der Aufspaltung des Konzerns im Frühjahr 2016 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben könnten.
Eine Sprecherin der Wertpapier-Aufsicht Bafin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Behörde bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen möglichen Insiderhandels mit Metro-Aktien erstattet habe. Außerdem bestehe der Verdacht der Marktmanipulation durch die Zurückhaltung von veröffentlichungspflichtigen Informationen. Details nannte die Bafin nicht.
Der Vorwurf des Insiderhandels richtet sich laut „Spiegel“ gegen Metro-Aufsichtsratschef Jürgen Steinemann und ein Vorstandsmitglied. Ein Metro-Sprecher betonte: „Zu dem Zeitpunkt, zu dem Herr Steinemann und ein Vorstandsmitglied Aktien erworben haben, lag keine Insider-Information vor.“
Auch der Konzern habe nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Die Metro habe die Nachricht von der beabsichtigen Aufspaltung pünktlich und unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften kommuniziert. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wollte sich am Freitag nicht zu dem Vorgang äußern.