Staubsauger-Streit: Testgeräte mit leerem Beutel erlaubt
Luxemburg (dpa) - Die Energie-Effizienz von Staubsaugern wird auch weiterhin für Geräte mit leerem Beutel berechnet. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch eine Klage der Firma Dyson ab (Rechtssache T-544/13).
Der britische Hersteller hatte argumentiert, die derzeitige Regelung führe Verbraucher in die Irre. Für das EU-Energie-Etikett würden derzeit Saugleistung und Energieverbrauch nur bei Geräten mit leerem Beutel getestet.
Dyson fühlt sich unfair behandelt: Die Firma wirbt mit Staubsaugern „ohne Saugkraftverlust“, selbst mit vollem Auffangbehälter. „Wichtig in Bezug auf den Klimaschutz ist der tatsächliche Energieverbrauch eines Geräts und nicht ein fiktiver Wert, der nur im Labor erzielt wird“, heißt es in einer Stellungnahme nach dem Urteil. Das Energie-Etikett bilde nicht ab, dass ein Staubsauger mit vollem Beutel weniger gut sauge und mehr Strom verbrauche.
Das räumten die Richter zwar ein. Allerdings gebe es für Staubsauger mit gefülltem Beutel keine zuverlässigen und genau reproduzierbaren Tests. Auch Dyson habe in dem Verfahren keine Vorschläge machen können, wie solche Tests aussehen könnten - daher sei die bestehende Regelung gerechtfertigt. Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass sie durch das Energie-Etikett eine zuverlässige und einheitliche Information an die Hand bekämen.
Energie-Etiketten gibt es für eine Reihe von Haushaltsgeräten. Sie zeigen mit farbigen Balken und Buchstaben von A bis G die Energie-Effizienz - also wie viel Strom das Gerät für eine bestimmte Leistung braucht. Die Plakette gibt es neben Staubsaugern unter anderem auch für Kühlschränke, Lampen, Waschmaschinen oder Fernseher.
Dyson kann das Urteil der EU-Richter in zweiter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Die EU-Kommission will ihre Verordnung zur Effizienz von Staubsaugern spätestens 2018 überprüfen - auch darauf, ob Geräte mit teilweise gefüllten Beuteln getestet werden können.