Stiftung: VW könnte mit Vergleich Prozesswelle eindämmen
Frankfurt/Main (dpa) - Die Stiftung „Volkswagen Investors Claim“ hat den Autokonzern erneut zu einem Vergleich aufgefordert, mit dem der finanzielle Schaden aus dem Diesel-Skandal für Investoren ausgeglichen werden könnte.
Ein gerichtlich bestätigter Vergleich nach niederländischem Recht könnte europaweit angewendet werden und die zu erwartende Prozesswelle eindämmen, sagte Rechtsanwalt Eric Breiteneder der Deutschen Presse-Agentur. Leider habe das Unternehmen seit Oktober 2015 nicht auf die Vorschläge reagiert und stattdessen bestritten, dass überhaupt ein aktienrechtliches Fehlverhalten stattgefunden hat.
Wie andere Anlegervertreter auch meint die Stiftung, dass die Volkswagen AG die Öffentlichkeit im September 2015 zu spät über die Manipulationen bei der Abgasreinigung und die damit verbundenen Milliardenrisiken informiert hat. VW weist diese Vorwürfe zurü
Investoren beklagen aber, dass Besitzern von VW-Aktien, Anleihen oder anderen Finanzprodukten hohe Schäden entstanden seien, die nun von Volkswagen ersetzt werden müssten. Die Stiftung will darüber einen Vergleich schließen, während beim Landgericht Braunschweig bereits mehr als hundert Klagen eingegangen sind, die voraussichtlich in einem Musterverfahren gebündelt werden.
Die Stiftung vertritt nach eigenen Angaben Investoren aus 26 Ländern mit 13 Milliarden Euro investiertem Kapital. Zu 95 Prozent handele es sich um Eigner von Unternehmens-Anleihen und Finanzprodukten. Zur Höhe des aus ihrer Sicht entstandenen Kapitalschadens äußerte sich die Stiftung nicht.
„Volkswagen spielt auf Zeit“, sagte Anwalt Breiteneder. Es sei aber kurzsichtig, allein auf die deutsche Verjährungsfrist zu schauen, die voraussichtlich am 18. September greift, dem Jahrestag der ersten VW-Veröffentlichung zum Thema. „Entscheidend ist der Handelsplatz der Wertpapiere. Beispielsweise verjähren die Ansprüche in Spanien erst nach 15 Jahren.“ Es sei daher über Jahre europaweit mit Prozessen um Schadenersatz zu rechnen.
Die Stiftung sucht derzeit intensiv nach Anlegern, die sich ihrem Vergleichsweg anschließen wollen. Im Erfolgsfall sollen 18 Prozent der Schadenssumme an die Stiftung fließen. Da bis dahin keine Kosten anfallen, hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Anlegern den Beitritt empfohlen.
Allerdings hemmt eine Mitgliedschaft in der Stiftung nicht die Verjährung. Spätestens im September müssten deutsche Anleger dafür Klage einreichen. Einem möglicherweise später von der Stiftung erreichten Vergleich könnten sie beitreten, wenn sie zuvor die Klage fallen ließen. Falls Volkswagen bereit sei, könne man innerhalb von sechs Monaten eine Einigung finden, erklärte der Stiftungsanwalt.