Strafprozess gegen Ex-Banker Breuer eingestellt

München (dpa) - Der Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ist gegen die Zahlung von 350 000 Euro eingestellt worden. Dies sei die „vernünftigste Lösung“, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht München I am Montag.

Konkret ging es um die Frage, ob Breuer vor acht Jahren in einem der vielen Zivilverfahren, die der im Sommer verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch nach der Pleite seines Konzerns gegen ihn und die Deutsche Bank angestrengt hatte, die Unwahrheit sagte. Der Ausgang des Prozesses hat möglicherweise auch Auswirkungen auf weitere Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Lüge gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann.

Ursprünglicher Anlass des Rechtsstreits ist ein Interview, in dem Breuer indirekt die Kreditwürdigkeit von Kirch in Abrede stellte. Der Medien-Mogul war der Überzeugung, dass damit das Schicksal seiner Unternehmensgruppe besiegelt war.

Breuer muss die Summe bis spätestens 30. Januar 2012 bezahlen. 250 000 Euro gehen an die Staatskasse, 100 000 Euro an diverse soziale Einrichtungen. Ein Schuldeingeständnis ist mit der Einstellung des Verfahrens allerdings nicht verbunden. Breuer und sein Verteidiger Sven Thomas hatten den Vorwurf der Lüge stets bestritten. Breuer habe aber abwägen müssen, sagte Thomas, ob er sich über weitere Monate oder möglicherweise sogar Jahre der Belastung eines Prozesses aussetzen wolle. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war mit einer Geldstrafe zu rechnen. Allerdings räumte sie ein, aus „realistischer Betrachtung“ den Ausgang des Verfahrens „nicht sicher prognostizieren“ zu können.

„Ich verfügte gar nicht über interne Kenntnisse, was das spezifische Engagement Deutsche Bank - Kirch anging“. So lautete Breuers Aussage vor dem Oberlandesgericht, die die Staatsanwaltschaft anzweifelte. Im Verlauf des Verfahrens wurde zwar deutlich, dass Breuer als damaliger Chef der Deutschen Bank 1998 gegen den Rat der Kreditabteilung ein Milliardendarlehen für Kirch befürwortete.

Wie intensiv er sich im Anschluss an die Kreditvergabe mit der Sache befasste, konnte jedoch nicht zuverlässig geklärt werden. Es sei „ein ständiges Hin und Her“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Anton Winkler am Montag.

Winkler hatte deshalb vergangene Woche die Einstellung des Verfahrens angeregt. Dies ist laut Paragraf 153a der Strafprozessordnung möglich, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Der Angeklagte gilt dann als unschuldig. Auf die Frage nach den Auswirkungen auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Ackermann, dieser habe in einem Zivilverfahren im Mai gelogen, blieb Verteidiger Thomas vorsichtig.

Die Anklagebehörde werde den Ausgang dieses Verfahrens „sicher zur Kenntnis nehmen“, sagte er. Im November war Ackermanns Büro in Frankfurt durchsucht worden. Auch Breuer, Aufsichtsratschef Clemens Börsig sowie der frühere Personalvorstand Tessen von Heydebreck sind weiter im Visier der Ermittler.