Gerichtliche Prüfung Strafzinsen: Verbraucherschützer klagen gegen Volksbank
Reutlingen (dpa) - Im Streit um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer hat die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht.
Die Bank habe die Negativzinsen zwar wieder aus ihrem Preisaushang gestrichen, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, teilte VZ-Finanzexperte Niels Nauhauser in Stuttgart mit. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Bei ihrer Abmahnung hatten sich die Verbraucherschützer auf einen inzwischen wieder zurückgenommenen Preisaushang bezogen, demzufolge pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder berechnet werden könnten. Getan hat die Bank dies aber noch nicht.
Man wolle nun gerichtlich prüfen lassen, ob Negativzinsen für Geldanlagen über den Preisaushang wirksam eingeführt werden könnten, sagte Nauhauser. „Wir gehen davon aus, mit diesem Verfahren einen Schritt weiterzukommen und die Frage der Zulässigkeit zugunsten der Verbraucher klären zu können.“
Eine Banksprecherin äußerte sich zunächst nicht, da die Klage dem Institut noch nicht vorlag. Sie verwies erneut darauf, dass man sich nicht langfristig gegenüber der Verbraucherzentrale verpflichten könne. Es sei heute nicht seriös auszuschließen, ob Negativzinsen oder Verwahrentgelte in der Zukunft nötig oder sogar Standard sein würden, um eine Bank im Interesse aller Kunden, Mitglieder und Mitarbeiter wirtschaftlich weiterhin gesund zu führen.