Streit um Handtaschen-Design: H&M erleidet Schlappe vor Gericht

Luxemburg (dpa) - Die schwedische Modemarke H&M hat im Markenstreit um das Design von Handtaschen eine juristische Niederlage gegen das französische Luxuslabel Yves Saint Laurent (YSL) erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies eine Klage von H&M ab.

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Dabei ging es um zwei Muster für Handtaschen, die sich YSL 2006 beim Europäischen Markenamt hatte eintragen lassen. Das schwedische Modehaus beantragte, diese Muster zu löschen, weil sie keine Eigenart aufwiesen, und legte ein eigenes, älteres Design vor. Als das Markenamt den Antrag ablehnte, klagte H&M dagegen.

Doch die Luxemburger Richter lehnten die Klage ab. Die Taschen von Yves Saint Laurent würden sich von der H&M-Tasche in der Form, Struktur und Oberfläche unterscheiden, hieß es zur Begründung (Rechtssachen T-525/13 und T-526/13).

Die YSL-Taschen seien einfach geformt und ausschließlich in der Hand zu tragen, während die H&M-Taschen Rundungen und Ornamente hätten und über die Schulter getragen werden könnten.

H&M kann gegen das Urteil des Gerichts innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.