Stromrabatte: Brüssel entscheidet nach Sommerpause

Die EU-Kommission muss Beihilfen genehmigen. Sind diese rechtswidrig, drohen Rückzahlungen.

Brüssel. In Deutschland sind stromintensive Unternehmen weitgehend von der Ökostrom-Umlage befreit — ob das mit EU-Recht vereinbar ist, will die EU-Kommission später entscheiden. Erst nach der Sommerpause solle über die Eröffnung eines Beihilfeverfahrens befunden werden, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag. Deutschlands Verbraucher finanzieren über die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) den Vorrang für Wind-, Sonnen- und Biomassestrom mit vielen Milliarden Euro im Jahr.

Das Gesetz schreibt den Einspeisevorrang und feste Vergütungen für Ökostrom über dem derzeitigen Marktniveau vor. Die Kosten dafür tragen die privaten, öffentlichen und industriellen Stromverbraucher mit einer Umlage von 5,3 Cent pro Kilowattstunde. In absoluten Zahlen beträgt die EEG-Förderung laut dem Energie-Branchenverband BDEW 2013 gut 20 Milliarden Euro. Gut sieben Milliarden davon müssen die privaten Verbraucher tragen.

Nach Paragraf 40/41 des EEG-Gesetzes ist eine „besondere Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen möglich, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Umlage sinkt nach einem Stufensystem von vollen 5,3 Cent auf bis zu 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Die Eingangsschwellen dafür wurden mehrfach herabgesetzt. Die Folge: Die Zahl der Befreiungsanträge schnellte nach oben: von gut 800 im Jahr 2011 auf über 2000 ein Jahr später. Bis zum 1. Juli 2013 stellten für das kommende Jahr bereits fast 2400 Unternehmen Anträge.

Eine spürbare Mehrbelastung. Das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft beziffert das Gesamtvolumen der Industrievergünstigungen 2013 auf mehr als fünf Milliarden Euro — Geld, das alle Verbraucher über die EEG-Umlage mitzahlen.

Staatsbeihilfen bedürfen der Genehmigung aus Brüssel. Die EU-Kommission wacht darüber, dass Regierungen der heimischen Industrie nicht durch Staatsgelder zu Vorteilen gegenüber der Konkurrenz aus anderen EU-Staaten verhelfen.

Fast alle Beihilfen (85 Prozent) genehmigt die EU-Kommission nach eigenen Angaben. Falls die Brüsseler Aufpasser eine Beihilfe als rechtswidrig einstufen, müssen die Behörden die Zahlung einstellen und die bereits gezahlten Gelder zurückfordern.