Studie: Gut elf Prozent der Betriebe von Rente mit 63 betroffen
Nürnberg (dpa) - Knapp 280 000 Arbeitnehmer haben den Antrag auf Rente mit 63 bereits gestellt - bis Ende 2018 dürfte ihre Zahl nach Prognosen von Arbeitsmarktforschern auf das Doppelte steigen.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind derzeit 11,4 Prozent der Betriebe von der Neuregelung betroffen. Dort sei bereits mindestens ein Mitarbeiter auf Basis der Neuregelung ausgeschieden. Andere Beschäftigte planten in den kommenden drei Jahren einen vorzeitigen Rückzug aus dem Berufsleben.
Am stärksten nutzen dem IAB zufolge Mitarbeiter im öffentlichen Dienst die im Vorjahr geschaffene Möglichkeit, schon im Alter von 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Dort sei fast jede dritte Behörde vom vorzeitigen Ruhestand von Mitarbeitern betroffen. Groß sei die Nachfrage auch in den Belegschaften von Wasserversorgungsbetrieben (28,7 Prozent) und Abfallentsorgern (26,2 Prozent) sowie in der Industrie (rund 26 Prozent).
Eine vergleichsweise geringe Rolle spiele die Regelung dagegen in der Gastronomie, in den Medien sowie im Kunst- und Unterhaltungssektor, berichtete die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Dies seien relativ „junge Branchen“, in denen nur relativ wenig Ältere beschäftigt seien. Vor allem im Gastgewerbe hätten sie wegen der belastenden Arbeitsbedingungen kaum Beschäftigungschancen.
Die Hälfte der freiwerdenden Stellen wollten die Unternehmen wieder umgehend neu besetzen. In rund 30 Prozent der Fälle wollen dagegen Chefs die Möglichkeit prüfen, die Stelle mit einer Änderung der Betriebsabläufe oder mit technischen Rationalisierungen dauerhaft einzusparen, gaben sie in der IAB-Umfrage an.
In einem knappen Viertel der Fälle versuchten die Betriebe dagegen, die für die Rente mit 63 infrage kommenden Mitarbeiter mit attraktiven Angeboten zu halten. Manche Unternehmen böten schwer ersetzbaren Spezialisten höhere Löhne, Prämien oder gar Beförderungen. Vor allem hoch qualifizierte Akademiker sollen damit dazu bewogen werden, noch bis 65 dem Betrieb treuzubleiben.
Die am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Regelung erlaubt langjährigen Beschäftigen mit 45 Rentenbeitragsjahren, schon mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge in Ruhestand zu gehen. Bedeutung hat dies allerdings nur für Beschäftigte der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963. Zudem erhöht sich der abschlagsfreie Renteneintritt pro Jahrgang schrittweise um zwei Monate. Beschäftigte des Jahrgangs 1955 etwa erhalten die abschlagfreie Rente erst mit 63 Jahren und vier Monaten.