Stuttgarts Taxizentrale klagt gegen Daimler-Tochter „myTaxi“

Stuttgart (dpa) - Die Taxi-Zentrale in Stuttgart wehrt sich gegen eine laufende Rabattaktion der Daimler-Tochter „myTaxi“. Sie erwirkte nach eigenen Angaben beim Stuttgarter Landgericht eine einstweilige Verfügung.

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„myTaxi“ wirbt bundesweit mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten, die über die App vermittelt werden. „Das ist wettbewerbswidrig“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale Murat Arslan der Deutschen Presse-Agentur.

Die einstweilige Verfügung gelte für Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt. Die „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitag) hatten darüber berichtet.

„Laut Personenbeförderungsgesetz dürften die festgelegten Taxitarife weder über- noch unterschritten werden“, sagte Arslan. Die Stuttgarter Taxi-Zentrale hatte sich Ende April auch erfolgreich vor Gericht gegen den Mitfahrdienst UberPop gewehrt.

Arslan hofft, dass sich andere Taxi-Zentralen dem Vorstoß anschließen werden. Ein Daimler-Sprecher sagte, „myTaxi“ halte sich an rechtliche Vorgaben und sei dabei mögliche Optionen und nächste Schritte zu prüfen.

Vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) hieß es, nach derzeitigem Stand seien noch keine weiteren Zentralen gegen „myTaxi“ vorgegangen. Der Verband ist nach den Worten seines Präsidenten Michael Müller dabei, die Aktionen rechtlich prüfen zu lassen. Der Verband habe unter anderem die Möglichkeit gegen irreführende oder wettbewerbswidrige Werbung vorzugehen. Daran werde sich eine entsprechende Verfügung oder Klage anschließen, so Müller. Damit will der Verband ähnliche Aktionen auch in der Zukunft verhindern.

Der BZP hatte sich bereits Anfang Mai in einer Resolution gegen die Rabattpolitik der Daimler-Tochter gewandt und an den langjährigen Partner appelliert. Daimler ist außerordentliches Mitglied im BZP und liefert nach Verbandsangaben rund 60 Prozent der Fahrzeuge. Bei „mytaxi“ und dem Stuttgarter Landgericht war zunächst niemand zu erreichen. Es sei unglücklich, dass man ausgerechnet gegen die Tochter eines langjährigen Partners vorgehen müsse.