Einstweilige Verfügung SunExpress Deutschland verhindert Betriebsratswahl
Frankfurt/Main (dpa) - Bei der Lufthansa-Beteiligung SunExpress Deutschland müssen Arbeitnehmervertreter einen Rückschlag verkraften.
Sie können vorerst keinen Betriebsrat wählen, um die Arbeitsbedingungen bei dem Billigflieger zu verbessern. Die Airline hatte mit einer einstweiligen Verfügung Erfolg am Frankfurter Arbeitsgericht, erklärte die Behörde. Gewerkschaften zeigten sich empört.
Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat bei SunExpress Deutschland etablieren und hatten schon einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört, hatte sich vehement gewehrt.
SunExpress Deutschland mit 1150 Beschäftigten hierzulande hatte die Ablehnung mit dem „kontinuierlichen, konstruktiven Dialog auf allen Hierarchie-Ebenen“ begründet. Ein Betriebsrat sei „nicht notwendig“.
Der Billigflieger sah den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline, deren Flugzeuge auch für die Lufthansa-Tocher Eurowings fliegen, ab.
Das Frankfurter Arbeitsgericht schloss sich der Sicht nun an. Es fehle eine gesetzliche Grundlage für eine Betriebsratswahl, da der Flugbetrieb nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, so die Begründung. Die Wahl eines Betriebsrats sei dort ohne Tarifvertrag nichtig. Auch eine EU-Richtlinie zu Personalvertretungen widerspreche dem nicht.
Die Gewerkschaften UFO und VC zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung. Bei einer Zahl von mehr als 1000 Mitarbeitern gebe es in fast allen deutschen Firmen, auch den vergleichbaren Flugbetrieben, Betriebsräte, sagte Nicoley Baublies, Tarifvorstand der UFO. „Wir halten diese Entscheidung für falsch, weil sie einer EU-Richtlinie widerspricht, die hier zwingend in Anwendung zu bringen ist“. Er kündigte an, in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht zu gehen.
In der Tat gilt im Betriebsverfassungsgesetz für die Luftfahrt eine Ausnahme. Ist die Wahl von Betriebsräten in Firmen sonst unkompliziert, steht dort, dass für im Flugbetrieb Beschäftigte „eine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet werden kann“.
Die Gewerkschaften sehen in der umstrittenen Formulierung einen Verstoß gegen europäische Mindeststandards, wie Markus Germann von VC betonte. „Es ist völlig unverständlich, warum ausgerechnet in einem so stark sicherheitsrelevanten Bereich wie einem Flugbetrieb keine Mindeststandards von betrieblicher Mitbestimmung gelten sollen.“