Widerspruch angekündigt Türkei: Booking.com muss Vermittlungen einstellen
Istanbul (dpa) - Ein Istanbuler Gericht hat die Einstellung aller Aktivitäten des Hotelbuchungsportals Booking.com in der Türkei angeordnet. Das Gericht habe die Entscheidung mit „unfairem Wettbewerb“ begründet, teilte die Vereinigung türkischer Reisebüros (TÜRSAB) in einer Erklärung mit.
Das Buchungsportal sei nicht mehr berechtigt, Hotels und Unterkünfte in der Türkei über seine Webseite zu vermitteln, so TÜRSAB. Das Gericht habe Booking.com außerdem aufgrund einer früheren TÜRSAB-Beschwerde zu einer Geldstrafe von rund 2,5 Millionen Türkischer Lira (etwa 636 000 Euro) für seine „dem fairen Wettbewerb widersprechenden“ Aktivitäten in der Türkei verurteilt.
TÜRSAB-Generalsekretär Cetin Gürcün unterstrich gegenüber der türkischen Tageszeitung „Hürriyet“, dass es mit allen bereits getätigten Buchungen über Booking.com in der Türkei „keine Probleme“ gäbe. TÜRSAB hatte 2015 Klage gegen das 1996 in den Niederlanden gegründete Portal Booking.com eingereicht.
Booking.com hat daraufhin rechtliche Schritte gegen den gerichtlich angeordneten Stopp angekündigt. Zugleich teilte Booking.com mit, den Beschluss des Istanbuler Gerichts bis zum Ausgang des Verfahrens zu respektieren.
Über die App und die Webseite des Portals waren am Donnerstag (30. März) aus der Türkei heraus keine Unterkünfte im Land mehr zu buchen. Hotels außerhalb des Landes waren aber weiterhin im Angebot. Auch konnten aus dem Ausland heraus über Booking.com weiterhin Unterkünfte in der Türkei gebucht werden.