Uber verspricht Fahrern Unterstützung in Rechtsstreit
Frankfurt/Main (dpa) - Der Fahrdienst Uber hat im Streit mit dem Taxigewerbe in Deutschland seinen Fahrern Unterstützung zugesichert. Uber werde die privaten Fahrer „selbstverständlich bei der Wahrung ihrer Interessen unterstützen“.
Genauere Einzelheiten nannte das Unternehmen jedoch nicht.
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte das Landgericht Frankfurt nach einer einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen nun auch einen privaten Fahrer des Dienstes UberPop gestoppt. Die 6. Zivilkammer erließ auch gegen den Fahrer eine einstweilige Verfügung.
Das Gericht untersagte ihm, Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst UberPop gegen ein von Uber vorgegebenes Entgelt anzunehmen, ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz zu haben. Bei Zuwiderhandlung droht ihm demnach ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. In jedem Fall kommen auf den Fahrer jedoch die Kosten des Verfahrens zu.
Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland war ein Frankfurter Taxiunternehmer vor Gericht gezogen. Er habe auch schon zuvor mit der Genossenschaft in der Sache zusammengearbeitet.
„Es ist bedauerlich, dass sich Taxivertreter in Deutschland entschieden haben, ihre Kraft gegen einzelne UberPop-Fahrer einzusetzen“, erklärte Uber.Der Fahrdienst-Anbieter habe „den größten Bedenken des Frankfurter Gerichts gegen UberPop bereits Rechnung getragen“ und das Angebot in Deutschland angepasst. Welche Kritikpunkte damit ausgeräumt worden sein sollen, erklärte das Unternehmen auf Anfrage jedoch nicht.
Uber betreibt eine Smartphone-App, über die man verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste mieten kann. Das Unternehmen erklärt sein sein Geschäftsmodell für innovativ und auf die modernen Ansprüche nach Mobilität zugeschnitten. Uber sei eine „legitime Alternative und Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland“, heißt es. Für seinen Dienst UberPop vermittelt das Unternehmen auch private Fahrer als Dienstleister. Die Taxi-Branche kritisiert, dass diese Fahrer in der Regel nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten und so mit teils deutlich günstigeren Tarifen den Wettbewerb verzerrten.
Die Genossenschaft Taxi Deutschland, die selbst eine Taxi-App betreibt, hatte erst kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Uber in Deutschland erwirkt.Das Gericht erklärte unter anderem, dass für die Beförderung eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich sei, wenn die festgesetzten Preise für die einzelnen Fahrten die tatsächlichen Betriebskosten überstiegen.
Mit einem Antrag auf Aussetzung der einstweiligen Verfügung war Uber in Frankfurt gescheitert. Trotz Verbots kündigte das Unternehmen an, seine Dienste weiter anzubieten und legte Widerspruch ein. Für den kommenden Dienstag setzte das Landgericht Frankfurt eine mündliche Verhandlung an.