Überwachung im Job

Bundesregierung will geheime Video-Aufnahmen verbieten — aber offene Kontrollen erlauben.

Berlin. Die Bundesregierung will die geheime Videoüberwachung von Arbeitnehmern im Job verbieten. Gleichzeitig soll aber die offene Videoüberwachung ausgeweitet werden. Besonders daran entzündet sich Kritik. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Eine ganze Serie von Bespitzlungsskandalen etwa bei Bahn und Telekom, aber auch bei Handelsketten wie Lidl hatte den Druck auf die Politik verstärkt, für eine Neuregelung der Videoüberwachung zu sorgen.

Tatsächlich hatte das Bundeskabinett Mitte 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Allerdings war die Vorlage so umstritten, dass eine Verwirklichung noch in dieser Wahlperiode nicht mehr erwartet wurde. Dass sich Union und FDP nun überraschend einigten, hat wohl auch parteitaktische Gründe.

Auch nach geltendem Recht waren einige Bespitzelungsfälle bereits illegal. Allerdings gibt es Grauzonen. Deren Beseitigung versprechen sich Union und FDP von der neuen Vorlage. Sie sieht vor, dass jede „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ von Daten in einem Beschäftigungsverhältnis unter dem Vorbehalt steht, dass sie erforderlich sein müsse. Außerdem dürften ihnen keine wichtigeren Interessen der betroffenen Mitarbeiter entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen. Der Opposition sind die Formulierungen zu schwammig. „Das sind offenbar bewusst gewählte unbestimmte Rechtsbegriffe“, meinte der Innenexperte der SPD, Michael Hartmann, gegenüber unserer Zeitung. So könne man etwa unter „Erforderlichkeit“ alles Mögliche verstehen.

Frei zugängliche Internet-Daten über einen Mitarbeiter dürfen die Personalchefs uneingeschränkt nutzen. In sozialen Netzwerken wie etwa Facebook dürfen sie sich aber nicht als angebliche „Freunde“ eines Bewerbers ausgeben. Generell tabu ist eine heimliche Videoüberwachung in Umkleideräumen und Toiletten. Auch müssen Betriebsvereinbarungen so geändert werden, dass sie den gesetzlichen Standard in den Firmen nicht mehr unterschreiten, wie das bislang möglich ist.

Die Arbeitgeberseite hadert damit, dass Unternehmen und Betriebsrat keinen geringeren Datenschutz mehr vereinbaren können. Bei den Gewerkschaften verweist man darauf, dass die offene Videoüberwachung künftig ohne zeitliche Beschränkung möglich sei. Und das auch bei Qualitätskontrollen. „In Wirklichkeit wird der Datenschutz für die Arbeitnehmer nicht ausgeweitet, sondern durch die Hintertür beschnitten“, meinte auch der SPD-Innenpolitiker Hartmann.

Nach dem Willen der Koalition soll das Gesetz bereits Ende Januar im Bundestag verabschiedet werden.