Umwelthilfe will Opel wegen Verbrauchertäuschung verklagen
Berlin/Rüsselsheim (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe will gegen Opel vor Gericht ziehen. Die Umweltschutzorganisation werde kommende Woche vor dem Landgericht Darmstadt Klage wegen Verbrauchertäuschung einreichen, sagte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur.
Die DUH hatte dem Autobauer eine Frist gesetzt, eine Unterlassungserklärung für bestimmte Werbeaussagen zum Zafira Diesel abzugeben, die nach Darstellung der Umweltschützer nicht zutreffen.
Man habe acht von zehn Punkte des Unterlassungsverlangen abgelehnt, bestätigte ein Opel-Sprecher in Rüsselsheim. Danach will der Autobauer zwei Aussagen im Zusammenhang mit dem Zafira-Modell nicht mehr wiederholen: Dass die „alte Dieselschwäche“, der Ausstoß von Stickoxiden, Geschichte sei und dass kontinuierlich eine gleich bleibende Menge AdBlue-Harnstoff zur Abgasreinigung eingespritzt werde.
Aus Sicht der Umwelthilfe sind das nebensächliche Formulierungen. Entscheidend sei die Werbung mit einem „Kältetest bei -30 Grad“ und die Angabe, dass die Diesel so sauber wie Benziner seien, erklärte Resch. Er forderte Opel erneut auf, Verkauf und Auslieferung der Modelle Zafira und Astra zu stoppen. Während das Kraftfahrtbundesamt die von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigten Nachprüfungen mache, steige andernfalls die Zahl der geschädigten Autobesitzer.
Die Umweltorganisation Greenpeace sieht mit der abermaligen Entscheidung zu Nachtests der Opel-Modelle Zafira und Astra den Minister beschädigt. Ein paar Wochen nach Vorlage seines Berichts zum Abgasausstoß müsse er nun zugeben, dass er auf Opel reingefallen sei, kritisierte Greenpeace-Verkehrsexperte Tobias Austrup. Der Minister flüchte sich in juristische Spitzfindigkeiten und demontiere sich damit selbst.
Am Mittwoch hatte Dobrindt nach Gesprächen mit Opel erneute Untersuchungen der Modelle Zafira und Astra angekündigt. Die Umwelthilfe hatte nach eigenen Angaben ermittelt, dass diese Modelle die Abgas-Reinigung in unerlaubtem Maße herunterregeln. Dobrindt hatte erklärt, dass es bei der rechtlichen Bewertung der Abschalteinrichtungen Unterschiede gebe und Zweifel geäußert, ob Opel regelkonform gehandelt habe.
Das Unternehmen äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht zu den Vorgängen. Am Mittwoch hatte man erneut betont, dass man keine illegale Software einsetze.