Ruf nach schärferen Gesetzen Unerlaubte Telefonwerbung auf dem Vormarsch

Berlin (dpa) - Unerlaubte Werbeanrufe und Abzocke am Telefon nehmen trotz verschärfter Gesetze zu. Im vergangenen Jahr wurden mehr Verbraucher Opfer unseriöser Geschäftemacher, wie nach Angaben der Bundesregierung aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervorgeht.

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Danach gingen 2016 bei der Regulierungsbehörde 29.298 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ein. Im Jahr davor waren es 24.455.

Auch die verhängten Bußgelder fielen höher aus: 2016 wurden Strafen in einer Höhe von 895.849 Euro festgesetzt im Vergleich zu 467.350 Euro im Jahr 2015. Im Zeitraum 2013 bis 2016 wurden insgesamt 455.478 Euro Bußgelder bezahlt, heißt es in einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Frage der Grünen im Bundestag, über die zuvor die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet hat.

Der Grünen-Politiker Markus Tressel kritisierte, die Gesetzeslage sei in den vergangenen zehn Jahren bereits zweimal verschärft worden. „Das hat alles kaum etwas gebracht. Noch immer werden gerade ältere Leute am Telefon abgezockt“, sagte Tressel. Es seien endlich wirkungsvolle Maßnahmen nötig, insbesondere die schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträge: „Wenn telefonisch geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, lösen sich die Geschäftsmodelle von vielen unseriösen Anbietern in Luft auf.“ Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) müsse endlich handeln.

Zuletzt wurde nach Länderangaben mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken 2013 versucht, belästigenden Telefonanrufen bei Gewinnspieldiensten den Boden zu entziehen, indem für solche Verträge ein generelles Textformerfordernis eingeführt worden sei. Ergänzend sei ein neuer Bußgeldtatbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt worden, die unter Einsatz einer automatischen Anrufmaschine erfolgen.

Eine Gesetzesinitiative für weitere Maßnahmen kommt aus Baden-Württemberg. In dem Bundesratsantrag der grün-schwarz regierten Landesregierung wird eine sogenannte Bestätigungslösung gefordert, mit der die „Wirksamkeit von Vertragsschlüssen, die auf Grund von ungebetenen Werbeanrufen zustande kommen, an eine ausdrückliche und formgerechte Bestätigung des Verbrauchers geknüpft werden sollten“.

Nur diese Maßnahme, die gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge ausgerichtet sei, erscheine geeignet, die wirtschaftliche Attraktivität der unerwünschten Telefonwerbung effektiv zu bekämpfen, heißt es. Die Bundesländer pochen laut dem Gesetzesantrag aus Stuttgart bereits seit knapp einem Jahrzehnt auf die Einführung einer solchen Regelung.