Wer wird Bürgermeister? Stichwahl in Kempen und Grefrath: Das müssen Sie wissen
Kempen/Grefrath · Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann sich einfach im Wahllokal ausweisen. Das Prozedere erklären wir an Beispielen aus Kempen und Grefrath.
Nach der Wahl ist vor der Wahl, genaugenommen vor der Stichwahl. Im Normalfall gibt es für die Wähler dabei nicht viel mehr zu tun, als die neuen Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen und auszufüllen, beziehungsweise am 27. September noch einmal mit der Wahlbenachrichtigung ins selbe Wahllokal zu gehen wie am vergangenen Sonntag, und ein weiteres Kreuzchen zu machen.
Für die Briefwahl gilt grundsätzlich, dass Bürger, die bei der Kommunalwahl die Briefwahl beantragt hatten, zugleich auch Briefwahl für die Stichwahl beantragen konnten. „Dafür haben sich fast alle Briefwähler entscheiden“, so Kirsten Pfennings vom Presseamt der Stadt Kempen. Die Unterlagen würden nun in Kürze automatisch zugestellt.
Wer nicht sicher ist, ob er die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat, sollte sich mit dem Wahlbüro, Tel. 02152/917-4935, in Verbindung setzen.
Wer für die Stichwahl erstmalig einen Antrag auf Briefwahl stellen möchte, kann hierzu in Kempen den Online-Antrag bis Mittwoch, 23. September, 12 Uhr, ausfüllen oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nutzen. Außerdem besteht die Möglichkeit den Antrag schriftlich oder persönlich beim Wahlamt zu beantragen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die Stichwahl müssen spätestens am Wahltag um 16 Uhr bei der Stadt Kempen (im Briefwahlbüro, Schorndorfer Straße 18, oder im Briefkasten im Rathaus, Buttermarkt 1) eingegangen sein. Wer im Wahllokal wählt, der sollte, wie erwähnt, seine Wahlbenachrichtigung wieder mitbringen, aber auch ein Personalausweis reicht aus, sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr greifbar sein.
In Grefrath könnte das durchaus auf den einen oder anderen Wähler zutreffen. „Ein Wahllokal hat am Sonntag offenbar teilweise die Wahlbenachrichtigungen eingenommen“, sagt Wahlorganisator und Gemeindesprecher Jürgen Heinen. „Wir müssen nun sehen, ob wir diesen Wählern die Benachrichtigungen gegebenenfalls wieder aushändigen oder sie zumindest informieren.“ In jedem Falle sei es aber auch ausreichend, sich im Wahllokal mit dem Personalausweis auszuweisen, um das Kreuzchen machen zu dürfen.
Die Wahllokale sind überall die selben wie bei der Kommunalwahl. Grundsätzlich sieht es bei den Kommunen auch ganz gut aus, was die Wahlhelfer für die „zweite Runde“ angeht. „Aber wer noch mithelfen möchte, kann sich gerne melden“, sagt Jürgen Heinen. Am besten telefonisch unter
Tel. 02158/4080118.