Urteil: Keine höheren Boni für Commerzbank-Banker

Erfurt/Frankfurt (dpa) - Niederlage für Investmentbanker: Ein Kundenberater der Commerzbank muss deutlich geringere Bonuszahlungen hinnehmen, weil sein Arbeitgeber große Verluste im Zuge der Finanzkrise gemacht hat.

Das geht aus einer veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor (10 AZR 756/10). Bestätigt wurde damit ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (7 Sa 219/10). Die Commerzbank musste in der Finanzkrise mit Steuergeldern gestützt werden und wurde teilverstaatlicht.

Ebenfalls erfolglos blieb die Revision in zwölf weiteren Fällen von Mitarbeitern der früheren Dresdner Kleinwort „mit vergleichbaren vertraglichen Regelungen“. In einem Fall sei das Urteil des Landesarbeitsgerichtes aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen worden.

Der Kläger sollte nach Angaben des Bundesarbeitsgerichtes einer vorläufigen Vereinbarung von 2008 zufolge von der Commerzbank einen Bonus von 172 500 Euro brutto erhalten. Im Februar 2009 beschloss aber der Vorstand, den Bonus um 90 Prozent auf 17 250 Euro zu kürzen. Grund war den Angaben zufolge das negative operative Ergebnis von etwa 6,5 Milliarden Euro.

Der Kläger wollte nun die Differenz erstreiten - trotz der Verluste der Bank, die zur Bewältigung der Finanzkrise später finanzielle Hilfen vom Staat erhalten hatte.

Für die Bonuszahlungen an Mitarbeiter der Investmentsparte hatte die Bank laut Gericht zuvor einen sogenannten Pool in Höhe von rund 400 Millionen Euro eingerichtet. Dies habe das Unternehmen bei seiner Entscheidung zwar berücksichtigen müssen.

„Im Hinblick auf die erwirtschafteten Verluste war es jedoch auch unter Berücksichtigung der Leistung des Klägers nicht unangemessen, den Bonus deutlich zu reduzieren“, teilte das Gericht weiter mit.

In der Vergangenheit hatte die Commerzbank im Zusammenhang mit Arbeitsrechtsprozessen aber bereits eine Niederlage hinnehmen müssen. Im Januar 2010 war bekanntgeworden, dass die Commerzbank darauf verzichtet, Rechtsmittel im Streit um eine Millionenabfindung für einen führenden Ex-Manager der übernommenen Dresdner Bank einzulegen.

Der ehemalige Chef des Kapitalmarktgeschäfts der Investmentbank Dresdner Kleinwort hatte vor dem Frankfurter Arbeitsgericht 1,5 Millionen Euro erstritten. Diese waren ihm bei seinem Ausscheiden Ende 2008 vertraglich zugesichert worden, später aber von der Dresdner-Bank-Käuferin Commerzbank mit Verweis auf Milliardenverluste seines Geschäftsbereichs verweigert worden. Der Banker hatte trotz tiefroter Zahlen bereits einen Bonus von 3 Millionen Euro kassiert.