Noch kein Schlussstrich US-Richter lobt VW-Vergleich

San Francisco (dpa) - Volkswagen muss sich beim Abschluss eines Milliarden-Vergleichs mit US-Klägern im Abgas-Skandal noch etwas gedulden. Der zuständige Richter Charles Breyer lobte den Kompromiss zwar, seine finale Entscheidung will er aber erst in den nächsten sieben Tagen bekanntgeben.

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Das Gericht tendiere stark dazu, den Vergleich zu genehmigen, sagte Breyer bei einer Anhörung in San Francisco. Vorher wolle er den Fall jedoch noch einmal prüfen.

Während der über dreistündigen Gerichtsanhörung bemühte sich VW um die Zustimmung des Richters. Über 339 000 Dieselbesitzer in den USA hätten sich bereits registriert, um das Entschädigungsangebot des Konzerns anzunehmen, sagte VW-Anwalt Robert Giuffra. Die Ablehnungsquote liege bei weniger als einem Prozent. Insgesamt geht es um rund 475 000 VW-Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren, die mit einer Software zum Austricksen von Abgastests ausgerüstet sind.

Der Richter lobte erneut den „unermüdlichen Einsatz“ aller Parteien, eine Lösung zu finden. „Wir begrüßen Richter Breyers positive Äußerungen“, teilte VW im Anschluss an den Gerichtstermin mit.

VW hatte bereits im Juli eine vorläufige Genehmigung für eine mit geschädigten Kunden sowie US-Behörden ausgehandelte Vergleichszahlung von bis zu 14,7 Milliarden Dollar (13,4 Mrd Euro) von Breyer erhalten. Später erhöhte sich die Summe durch Einigungen mit Staatsanwälten und Autohändlern auf 16,5 Milliarden Dollar.

VW bietet den Dieselbesitzern in den USA je nach Modelltyp und Baujahr zwischen 5100 und 10 000 Dollar pro Fahrzeug als Wiedergutmachung. Zudem muss der Konzern Rückkauf oder Umrüstung der Dieselwagen in einen gesetzeskonformen Zustand anbieten. In Deutschland und anderen Ländern sträubt man sich bislang gegen vergleichbare Angebote. Weltweit sind etwa elf Millionen Dieselwagen vom Abgas-Skandal betroffen.

Auch wenn Breyer endgültig grünes Licht geben sollte, wäre der Fall für VW noch nicht ausgestanden. Bei zusätzlichen etwa 85 000 Dieselwagen mit größeren 3,0-Liter-Motoren, die laut US-Behörden ebenfalls mit verbotener Abgas-Technik unterwegs sind, ringt der Konzern weiter um eine Lösung mit den Regulierern. In dieser Angelegenheit will Richter Breyer bis zum 3. November detaillierte Vorschläge sehen. Zudem drohen VW auch noch weitere Konsequenzen wegen Verstößen gegen Umweltgesetze und strafrechtlicher Vergehen.