Probleme mit Auslandskonten Verbraucher klagen über Einschränkungen bei IBAN
Bad Homburg (dpa) - Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Beschwerden über Probleme mit der internationalen Kontonummer IBAN.
140 Mal beklagten sich Verbraucher in den vergangenen sechs Monaten bei der Bad Homburger Institution, weil sie eine ausländische Bankverbindung bei bestimmten Unternehmen nicht für Zahlungen in Deutschland nutzen konnten - obwohl dies im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsraum Sepa („Single Euro Payments Area“) ausdrücklich möglich sein soll.
In 103 Fällen stellte die Wettbewerbszentrale Verstöße fest und mahnte die Unternehmen ab - zumeist mit Erfolg: Die Firmen verpflichteten sich, ihre Modalitäten binnen einer Übergangsfrist von zwei bis drei Monaten zu ändern. In einem Fall reichte die Wettbewerbszentrale Anfang November Klage auf Unterlassung beim Landgericht Frankfurt ein (Az.: 3-08 O 160/17).
Die Fälle, die bei der Ende Mai eingerichteten Sepa-Beschwerdestelle eingingen, ähneln sich, wie Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale schilderte. So wollen etwa in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Versicherungsbeiträge von ihrem Konto in der Heimat abbuchen lassen - und bekommen vom Versicherer beschieden, dass nur eine Bankverbindung in Deutschland akzeptiert werde. Oder der Einkauf im Internet scheitert daran, dass Kunden zur Zahlung per Lastschrift aufgefordert werden, dann aber die Online-Systeme der Shops die Eingabe von Auslandskonten nicht zulassen.
Probleme gab es nach Angaben der Wettbewerbszentrale vor allem bei Versicherern, Energieversorgern und Telekommunikationsanbietern. Der Sepa-Raum umfasst die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino. Die IBAN („International Bank Account Number“) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend beschleunigen.