Verwalter sieht auch bei Insolvenz Zukunft für Prokon-Windparks
Hamburg/Itzehoe (dpa) - Bei dem angeschlagenen Windkraft-Unternehmen Prokon in Itzehoe zeichnet sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Die Fortführung des Betriebs in Kernbereichen sei aber auch in diesem Fall gesichert.
Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin am Donnerstag in Hamburg mit. Die Sanierung der Prokon Regenerative Energien GmbH mit rund 480 Mitarbeitern zeige „erste Erfolge“.
„Der Geschäftsbetrieb konnte in den vergangenen Wochen stabilisiert werden“, sagte Penzlin. Das Amtsgericht Itzehoe werde voraussichtlich im Mai über die Eröffnung des Insolvenzverfahren entscheiden - auf Grundlage seiner Arbeit und von drei Rechtsgutachten.
„Es spricht derzeit mehr für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai als dagegen“, sagte der Hamburger Anwalt. „Die Fortführung der Geschäftsbereiche Windparks ist auch für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert.“
Im Januar hatte die Prokon Regenerative Energien GmbH - eine von mehreren Prokon-Firmen - einen Insolvenzantrag gestellt. 74 000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital in Form von Genussrechten zur Verfügung gestellt.
Prokon konnte gekündigte Genussrechte nicht mehr zurückzahlen und keine Zinszahlungen mehr leisten. Rund 400 Millionen Euro dieses Kapitals seien gekündigt worden, sagte Penzlin. „Mutmaßungen, die Genussrechtsinhaber müssten mit einem Totalverlust rechnen, sind falsch. Richtig ist jedoch, dass die Genussrechtsinhaber durchaus Verluste werden hinnehmen müssen.“
Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, würden automatisch alle Gläubiger - voraussichtlich bis Mitte Juni - angeschrieben werden, um ihre Forderungen zu benennen. Wer seine Genussrechte gekündigt oder Klage erhoben habe, sei nicht im Vorteil, betonte Penzlin. Zu Medien-Spekulationen, es sei eine Insolvenzquote von 70 Prozent im Gespräch, äußerte sich Penzlin nicht. Die Quote müsste erst in einem Insolvenzplan vorgeschlagen und dann von der Gläubigerversammlung mit Mehrheit akzeptiert werden.
Die von Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus initiierte „private Gründung“ einer Genossenschaft hat, wie Penzlin klarstellte, nichts mit einer Umwandlung der Prokon zu tun. „Derartige Maßnahmen sind in einem Insolvenzeröffnungsverfahren rechtlich ausgeschlossen.“
Unterdessen hat nur noch Penzlin bei der Prokon Regenerative Energien geschäftlich das Sagen. Bislang konnte die Geschäftsführung agieren, aber nur mit Zustimmung Penzlins.
Das Amtsgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) erklärte, seine neue Anordnung diene „zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts“ an, heißt es in der im Internet veröffentlichten Anordnung mit vom Mittwoch. Penzlin betonte, diese Änderung diene dazu, das Bestellwesen auch in Zukunft zu sichern.
Die Prokon-Gruppe mit mehreren Unternehmen beschäftigt etwa 1300 Mitarbeiter. Zu den Unternehmen gehören die Prokon Pflanzenöl GmbH in Magdeburg mit 140 Mitarbeitern. Deren wirtschaftliche Situation ist laut Penzlin „stabil“. Ein Holzverarbeitungsbetrieb in Sachsen mit 650 Mitarbeitern gehört ebenfalls zu Prokon.