Vier Ex-Bankchefs von Sal. Oppenheim verurteilt

Köln (dpa) - In einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse der deutschen Justizgeschichte ist die gesamte frühere Führungsspitze des Bankhauses Sal. Oppenheim zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

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Ins Gefängnis soll allerdings nur einer der vier angeklagten Banker.

Die restlichen Strafen setzte das Landgericht Köln zur Bewährung aus. Die Spitze der einst größten Privatbank Europas habe sich der gemeinschaftlich begangenen schweren Untreue in zwei Fällen schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer.

Die Banker hätten dem Geldinstitut einen Gesamtschaden von rund 103 Millionen Euro zugefügt, urteilte das Gericht in dem Verfahren um den Niedergang der ehemaligen Privatbank. Dass die gesamte Führungsriege einer Bank angeklagt und verurteilt wird, ist in Deutschland ein aufsehenerregender Sonderfall.

Die härteste Strafe sprach das Gericht gegen den früher für das Risikomanagement zuständigen Friedrich Carl Janssen (71) aus: zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Er soll als einziger der vier ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter hinter Gitter.

Der Ex-Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow (66), und der einst für das Investmentgeschäft zuständige Dieter Pfundt (62) erhielten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Christopher von Oppenheim (49), ein Nachkomme des Bankgründers, bekam ein Jahr und elf Monate. Alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Den damaligen Geschäftspartner der Ex-Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht wegen des „fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften“ zu einer Geldstrafe von 495 000 Euro.

Das Urteil - die Begründung dauerte mehr als acht Stunden - ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Die meisten Beteiligten äußerten sich am Verkündungstag zunächst nicht, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen. Ein Anwalts Janssen deutete aber am Rande des Prozesses an, Revision einzulegen.

Grobecker sagte, das gesamte Verfahren sei ein „Kraftakt“ gewesen. Im Mittelpunkt des Prozesses standen ein umstrittenes Immobiliengeschäft in Frankfurt sowie riskante Investments der Bank bei dem damals schon angeschlagenen und inzwischen pleitegegangenen Arcandor-Konzern.

In beiden Fällen hätten die Angeklagten ihre Sorgfaltspflicht verletzt, Entscheidungen auf unzureichender Informationsgrundlage getroffen und private Interessen mit denen der Bank vermischt, sagte die Richterin. Schaden beim Immobiliengeschäft: gut 23 Millionen Euro, beim Arcandor-Komplex: rund 80 Millionen Euro.

Graf von Krockow und von Oppenheim hatten Geständnisse abgelegt. Sie hatten eingeräumt, den Niedergang der Bank mit verschuldet zu haben, Reue gezeigt und um Milde gebeten. Janssen und Pfundt hatten die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen. Sie schoben die Verantwortung von sich, stellten sich als Randfiguren dar und verlangten Freispruch.

Von Krockow zeigte sich in einer Mitteilung seiner Anwälte erleichtert. Das Urteil lasse ihm „mit Blick auf die Zukunft eine Lebensperspektive“. Er hoffe, dass damit für ihn die strafrechtliche Aufarbeitung seiner Tätigkeit als Bankchef insgesamt zu einem Abschluss geführt werden könne. Von Oppenheims Verteidiger hoben hervor, das Urteil lasse „Baron Oppenheim Raum, seine Zukunft zu gestalten“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für das Ex-Führungsquartett durchweg Gefängnisstrafen verlangt, für Esch eine Geldstrafe. Gegen ihn war - gegen Zahlung einer Geldbuße von sechs Millionen Euro - ein Teil des Verfahrens eingestellt und der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue fallengelassen worden.

Sal. Oppenheim war in der Finanzkrise 2008 als Arcandor-Großaktionär mit in den Abwärtssog geraten und nur knapp an der Pleite vorbeigeschrammt. Seit Anfang 2010 gehört das Geldhaus in stark verkleinerter Form zur Deutschen Bank.