Vor allem Fluggäste suchen Hilfe beim Reiseschlichter
Berlin (dpa) - Mehr als 5000 unzufriedene Reisende haben im ersten Halbjahr eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr eingereicht.
Drei Viertel der Schlichtungsanträge betrafen Flugreisen, ein Fünftel Bahnfahrten, der kleine Rest Schiffsreisen, Fernbusse und den Nahverkehr. Das geht aus der Bilanz der Schlichtungsstelle (SÖP) für das erste Halbjahr 2016 hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Nach einem sprunghaften Anstieg der Fälle seit 2012 zeichnet sich jetzt eine Stabilisierung ab. Im ersten Halbjahr 2016 gingen 5422 Schlichtungsanträge bei der SÖP ein, das waren 76 oder 1,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Davon betrafen 4042 Flüge (74,5 Prozent), 1129 Bahnreisen (20,8 Prozent) und 251 Fahrten mit Fernbus, Schiff und Nahverkehr (4,6 Prozent).
Die SÖP ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. „Die Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen funktioniert immer besser“, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe. Rund 260 Verkehrsunternehmen beteiligen sich mittlerweile an dem Schlichtungsverfahren, darunter 41 Fluggesellschaften, zu denen auch Lufthansa und Air Berlin zählen. In diesem Jahr kamen bislang Air Dolomiti und Small Planet Airlines hinzu.
In vielen Fällen geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten. „Bei den zumeist kleineren Streitwerten ist der Ärger zwar groß, aber die Bereitschaft, einen Anwalt einzuschalten und zu Gericht zu gehen, eher klein. Gerade diese Lücke schließt die Schlichtung“, sagte Klewe.
Auffällig ist ein Rückgang bei den Beschwerden über die Bahn um 9,4 Prozent im ersten Halbjahr. Damit setzte sich der Trend der vergangenen beiden Jahre fort, obwohl die Deutsche Bahn im Fernverkehr mehr Fahrgäste beförderte und zugleich die Zahl der Verspätungen stieg.
Lange Zeit hatten die Fluggesellschaften Vorbehalte gegen eine zentralen Schlichtungsstelle. Das hat sich seit der staatliche Anerkennung der Einrichtung auch für den Flugverkehr Ende 2013 geändert. Seit April gilt zudem das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Klewe erhofft sich davon noch mehr Anerkennung seiner Organisation, „auch bei bisher der Schlichtung noch ablehnend gegenüber stehenden Unternehmen“.