Vorauskasse bei Flugreise: Verbraucherschützer mahnen Airlines ab
Düsseldorf (dpa) - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sechs Fluggesellschaften abgemahnt, weil sie sofort bei der Buchung den vollen Flugpreis von ihren Kunden verlangen.
„Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden“ und nicht Monate vorher, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, am Mittwoch in Düsseldorf. Die Abmahnungen richten sich gegen Air Berlin, Condor, TUI fly, Germanwings, Lufthansa und Germania. Wenn sie nicht bis Ende Mai einen Verzicht auf die Klauseln erklären, will die Verbraucherzentrale klagen.
„Die Vertragsbestimmungen verstoßen klar gegen das Prinzip "Ware gegen Geld"“, erklärte Müller. „Der Fluggast trägt das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen.“ Zudem verliere er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, falls die Airline von der Flugzeit oder den vereinbarten Flughäfen abweichen wolle.
Eine Anzahlung sei allenfalls akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könne. Diese ist bislang allerdings nur für Reiseveranstalter Pflicht.
Gegen fünf Reiseveranstalter haben die Verbraucherschützer Klage erhoben, weil sie Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises verlangten. Zwei Gerichte hätten inzwischen die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt, dass die Veranstalter gegen das „Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen“, wonach Kunden erst zahlen müssten, wenn sie die Leistung erhalten hätten, erklärte Müller.
Das Landgericht Frankfurt sehe dieses Prinzip verletzt, wenn die Anzahlung über 20 Prozent liege. (Az 2.24 O 196/12).
Eine Klage bereitet die Verbraucherzentrale auch gegen die Telekom vor - wegen der geplanten Drosselung der Internet-Geschwindigkeit.
Die Frist für die geforderte Unterlassung sei vor einer Woche verstrichen, sagte Müller. „Jetzt muss Justitia entscheiden, ob die Telekom die Surfgeschwindigkeit um bis zu 99 Prozent gegenüber den Werbeversprechen ausbremsen darf.“