Angebliche Irreführung Wer bestattet am billigsten? - Vergleichsportal beschäftigt BGH
Karlsruhe (dpa) - Selbst für Bestattungen lassen sich die Preise inzwischen im Internet vergleichen - das Geschäftsmodell eines dieser Portale wird nun allerdings zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).
Die Karlsruher Richter verhandeln über eine Klage des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Die Branchenvertreter stören sich daran, dass die Seite Bestattungsvergleich.de nicht alle Anbieter berücksichtige. Angehörigen würden nur jene Unternehmen angezeigt, die mit dem Betreiber des Portals eine Provision vereinbart hätten. Für die Nutzer der Seite sei diese Einschränkung aber nicht ersichtlich. Der Verband sieht darin eine unlautere Irreführung von Verbrauchern.
Ein Urteil ist am selben Tag möglich, kann aber auch erst später verkündet werden. (Az. I ZR 55/16)