Wettbewerbszentrale beklagt mehr irreführende Werbung
Bad Homburg (dpa) - Seit fast einem Jahr wirbt Opel mit einer „lebenslangen Garantie“ für Neuwagen - geht es nach dem Willen der Wettbewerbszentrale, wird damit bald Schluss sein.
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hält das Garantieversprechen schlicht für falsch und hat Klage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. „Für uns ist lebenslang lebenslang, ohne Begrenzung“, erklärte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, am Dienstag in Bad Homburg. Doch Opel sieht sich im Recht. Die Garantie reiche für etwa 15 Jahre und damit für „ein normales Autoleben“.
Der Streit mit dem Hersteller ist kein Einzelfall. Rund 14 000 Beschwerden quer durch alle Branchen sind im vergangenen Jahr bei der Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb eingegangen. Während die Zahl der unerlaubten Telefonanrufe seit der neuen Gesetzgebung 2008 um fast ein Viertel zurückgegangen ist, stieg die Zahl der Beschwerden wegen irreführender Werbung allein 2010 um fünf Prozent auf 6500.
Weil der Verbraucher die falschen Angaben in der Werbung oft gar nicht merkt, werden die Unternehmen meist von der Konkurrenz angeschwärzt, wie Münker erklärte. Er berichtete von einem süddeutschen Bekleidungsunternehmen, das Pullover mit einem Cashmere-Anteil von 100 Prozent bewarb - obwohl der Anteil der edlen Wolle nur 30 Prozent betrug.
„Die Unternehmen kämpfen alle um die Kunden, und das geht über Qualität, Preis, Herkunft und Umweltargumente“, sagte Münker. Dabei werde der Verbraucher hin und wieder an der Nase herumgeführt. So werde Importware aus Fernost als „Made in Germany“ verkauft, angebliche Exklusivangebote eines Reiseveranstalters für Leser einer bestimmten Zeitschrift werden tatsächlich allen Verbrauchern via Internet feilgeboten oder Preisgarantien von Stromanbietern verschweigen die tatsächliche Kostenentwicklung.
Auch der Trend zu regionalen Lebensmitteln spiegelt sich in der Arbeit der Wettbewerbszentrale wider. „Manche Hersteller und Händler bewerben ihre Produkte mit Herkunftsangaben, die tatsächlich nicht zutreffen“, sagte Münker. So habe die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Mainz Klage wegen einer Plakataktion erhoben, in der Fruchtsäfte unter der Bezeichnung „Heimische Früchte“ beworben wurden. Die Früchte stammten jedoch nicht nur aus der Region, sondern auch aus Österreich und Mittelamerika. Mit einer Entscheidung sei Mitte 2011 zu rechnen.
Die Wettbewerbszentrale prüft die Beschwerden und einigt sich nach eigenen Angaben in 80 Prozent der Fälle außergerichtlich mit den beschuldigten Unternehmen. Klappt das nicht, reicht sie als gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden Wettbewerbsklage ein. „Wir wollen, dass der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen kann und nicht in die Irre geführt wird“, sagte Münker. Das sei auch im Interesse der Industrie: „Unternehmen müssen sich das Verbrauchervertrauen tagtäglich erkämpfen. Das sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden.“