Spekulation in Pforzheim Zinswetten-Prozess: Bewährungsstrafen für Ex-OB und Kämmerin

Mannheim (dpa) - Wegen riskanter Zinswetten mit Millionenverlusten für die Stadt Pforzheim hat ein Gericht die damalige Oberbürgermeisterin und die frühere Kämmerin zu Bewährungsstrafen verurteilt.

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Die Justiz in Mannheim sah den Vorwurf der schweren Untreue bewiesen. Sie verurteilte Ex-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung und die damalige Kämmerin zu zwei Jahren auf Bewährung.

Richter Andreas Lindenthal warf den Verurteilten einen „gravierenden Pflichtverstoß“ vor. Der damaligen Stadtkämmerin sei das Risiko bekannt gewesen. „Sie haben gewusst, dass Sie Handgranaten kaufen und keine Ostereier“, sagte Lindenthal. Die damalige Oberbürgermeisterin wiederum hätte die Dokumente vor der Unterschrift prüfen müssen.

Viele grundsätzliche Fragen, etwa ob Gemeinden überhaupt spekulieren dürfen, müsse aber der BGH beantworten. „Wir haben gelernt, dass Banken gefährliche Dinge verkaufen“, sagte der Richter. Die Verteidigung kündigte nach dem Prozess an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen. „Das Urteil ist nicht bestandsfähig“, sagte der Anwalt von Augenstein, der FDP-Vize-Vorsitzende Wolfgang Kubicki. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Gefängnisstrafen unter drei Jahren gefordert. Die Verteidigung forderte dagegen Freisprüche.

Der Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) begrüßte, dass „nach so langer Zeit ein Urteil in erster Instanz gefallen“ sei. „Wir als Stadt werden jetzt die Rechtskraft des Urteils abwarten und sind dann natürlich verpflichtet zu prüfen, ob und welche juristischen Konsequenzen sich für uns aus dem Urteil ergeben“, sagte er.

An 18 Verhandlungstagen ging es vor der Großen Wirtschaftskammer in Mannheim um Geschäfte, bei denen Banken und Käufer Wetten auf die unterschiedliche Entwicklung von kurz- und langfristigen Zinsen eingehen. Diese Produkte galten 2005 und 2006 als Mittel zur Zinssicherung - auch für Kommunen. Allerdings sorgte die Entwicklung etwa in Pforzheim für einen Millionenverlust. 2010 zog der Gemeinderat die Notbremse - am Ende stand ein Minus von rund 58 Millionen Euro. Inzwischen ist ein Großteil des Geldes nach Vergleichen mit beteiligten Banken wieder in der Kasse.

Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sie hätten das Geld „verzockt“, wiesen die Angeklagten in ihren Schlussworten erneut zurück. Bei den Geschäften sei die Stadt das Opfer „intransparenter Geschäfte vertrauenswürdiger Banken“ geworden, sagte Augenstein. „Es gab keinen Anlass, an den Angeboten zu zweifeln“, betonte die Ex-Oberbürgermeisterin. Sie warf der Justiz ein „quälend langes und existenzvernichtendes Ermittlungsverfahren“ vor.

Auch die damalige Leiterin der Pforzheimer Stadtkasse wies die Vorwürfe zurück. „Nicht einer (in der Verwaltung) hat geglaubt, dass ich etwas anderes im Sinn hatte als das Wohl der Stadt“, sagte sie. „Ich habe immer alles offen kommuniziert“, sagte die Diplom-Wirtschaftsmathematikerin. „Ich bin keine Spielerin.“

Zu Prozessbeginn im August standen in Mannheim zunächst drei weitere Angeklagte vor Gericht. Die Verfahren gegen zwei Bankmitarbeiter und den damaligen stellvertretenden Stadtkämmerer wurden aber gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt.