Checkliste für Käufer Anmelden, versichern, einfahren: Das neue Auto ist da

München/Bonn (dpa/tmn) - Einsteigen, starten, losfahren: Wer sich einen Neuwagen gönnt, kann heute vom ersten Meter an mehr oder weniger normal Gas geben.

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- Einfahren

„Grundsätzlich müssen neue Kraftfahrzeuge nicht mehr eingefahren werden“, sagt Wolfgang Radke vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Denn die Autos durchlaufen bereits im Werk einen sogenannten Testdurchlauf und erhalten außerdem vor der Auslieferung an den Käufer immer eine Ablieferungsdurchsicht.“ Dabei würden alle wesentlichen Punkte, wie bei einer Inspektion, geprüft und gegebenenfalls korrigiert.

Eine gewisse Einlaufphase jedoch haben manche Teile bei einem Neuwagen immer noch. „Die Einfahrstrecke liegt bei etwa 150 Kilometern“, sagt Eberhard Lang vom Tüv Süd. Zum Beispiel bei den Reifen, die im Neuzustand noch von einem Trennmittel umhüllt sind, das es erlaubt, den Reifen besser aus der Form zu lösen, in der er vulkanisiert wurde. Bis das Trennmittel im Alltag heruntergefahren ist, sollten Autofahrer vorsichtiger unterwegs sein.

Dazu rät Lang auch bei den Bremsen. Deren Beläge und Scheiben müssten sich erst aufeinander einspielen. Auch den Stoßdämpfern sollte man eine Anlaufphase eingestehen. Wenn das Fahrwerk anfangs gewisse Unebenheiten der Straße noch nicht ganz so sauber abfängt, sei dies nicht gleich ein Grund zur Beanstandung: „So wie die Schuhe eingelaufen, müssen manche Bauteile eingefahren werden.“

- Zulassung

Wer die Wartezeit auf der Zulassungsstelle scheut, überlässt es dem Autohaus, das Auto zuzulassen. Günstiger jedoch ist es, das Fahrzeug selbst anzumelden. In vielen Städten und Landkreisen können Autofahrer sich online ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Dadurch bleibt genug Zeit, sich die Kfz-Schilder übers Internet zu ordern, wo das Paar in der Standardgröße bereits ab circa 15 Euro bei diversen Anbietern erhältlich ist.

Die Schildershops direkt bei den Zulassungsstellen verlangen in der Regel weit mehr als das Doppelte. Inklusive der Anmeldegebühren kostet das Zulassen eines neuen Autos bei Landkreisen und Städten dann zwischen 50 und 70 Euro. Autohäuser oder auch freie Zulassungsdienste berechnen dafür circa 120 bis 150 Euro.

- Versicherung

Unübersichtlicher wird es bei der Wahl der Versicherung. „Es gibt viele hundert Anbieter im Markt, dazu auch viele Online-Vergleichsportale“, sagt Radke. Er warnt jedoch davor, sich allein am Preis zu orientieren: „Die günstigsten Versicherungen müssen nicht immer die besten und leistungsfähigsten sein.“ Zudem berücksichtigen die gängigen Vergleichsportale nicht direkte Versicherungsangebote der Hersteller, die durchaus eine Alternative sein können.

- Inspektion

Wird beim Neuwagen die erste Inspektion fällig, ist man nicht an das Autohaus gebunden, in dem der Wagen gekauft wurde. „Inspektionen müssen auch nicht zwingend bei einem zum Fabrikat gehörenden Vertragshändler durchgeführt werden“, sagt Radke. Hierunter litten auch nicht die Garantieansprüche. „Allerdings muss die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt werden“. Er empfehle aber schon allein deshalb den Weg zum Vertragshändler, weil das Personal dort am besten auf den speziellen Fahrzeugtyp geschult sei. Alle Arbeiten würden dann auch elektronisch dem Wagen zugeordnet, was bei einem eventuellen Garantie- oder Kulanzantrag von Vorteil sei.

- Pflege

Eine besondere äußere Pflege hingegen braucht ein fabrikneuer Wagen nicht. Gegen den typischen Neuwagengeruch sollte indes viel gelüftet werden, empfiehlt der Tüv Süd. Denn häufig riechen die Ausdünstungen aus neuen Kunststoffteilen nicht nur unangenehm, sondern machen auch müde und beeinträchtigen so das Reaktionsvermögen.