Auch bei Stau: Das Fahren auf dem Standstreifen ist verboten

Erfurt (dpa/tmn) - Mit längeren Staus müssen Autofahrer auch dieses Jahr zu Ostern rechnen. Doch auch bei Stillstand oder langsam rollendem Verkehr ist es verboten, auf der Standspur rechts vorbei zur Ausfahrt oder zum Parkplatz zu fahren.

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Nur die Polizei darf den Streifen zur Nutzung freigeben. Darauf weist der Tüv Thüringen hin. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

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