Risiko oder Chance Auf was beim Autokauf von privat zu achten ist

Berlin (dpa/tmn) - Es klingt verlockend: Für den fünf Jahre alten Kompakten mit nur wenig Kilometern auf der Uhr verlangt der Privatverkäufer nur einen Bruchteil des Händlerpreises. Aber entpuppt sich das Auto vielleicht später als Groschengrab?

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Berlin (dpa/tmn) - Es klingt verlockend: Für den fünf Jahre alten Kompakten mit nur wenig Kilometern auf der Uhr verlangt der Privatverkäufer nur einen Bruchteil des Händlerpreises. Aber entpuppt sich das Auto vielleicht später als Groschengrab?

Privatkäufe von Autos bergen ein gewisses Risiko. Denn ein Laie kann in der Regel nicht beurteilen, in welchem technischen Zustand sich das Auto befindet. Philipp Heise vom Auto Club Europa (ACE) rät beim Privatkauf, auf eine möglichst lückenlose Dokumentation der durchgeführten Wartungs- und Pflegearbeiten zu achten - am besten in Form eines Scheckheftes.

„Außerdem sollten Interessenten darauf achten, wie viele Vorbesitzer eingetragen sind und ob es in der Vergangenheit ausschließlich privat genutzt wurde“, sagt er. Denn Fahrzeuge aus Autovermietungen oder Dienstwagen können mitunter größere Verschleißerscheinungen aufweisen. Hellhörig sollten Interessenten werden, wenn der Preis unrealistisch niedrig ist. „Hier hilft der Blick auf vergleichbare Modelle mit ähnlichem Baujahr und Laufleistung oder das Konsultieren eines Fachmannes.“

Zeigen Polster, Hebel oder Pedale deutliche Verschleißspuren, ist ein niedriger Kilometerstand eher unwahrscheinlich. „Bei manchen Fahrzeugen kann der Fahrzeughersteller den originalen Kilometerstand unabhängig vom angezeigten Kilometerstand auslesen“, sagt Heise. Auf Wartungs- und HU-Berichten wird meist ein Kilometerstand vermerkt. Sollte hier etwas nicht plausibel erscheinen, sei Vorsicht geboten. Verdeckte Mängel können Laien dagegen nur schwer erkennen. „Hier bietet sich der Check in einer qualifizierten Fachwerkstatt an.“

Besonders wichtig: der Kaufvertrag. In ihm sollte alles zu den beiden Parteien und dem Fahrzeug vermerkt sein. Dazu gehören unter anderem Fabrikat, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Kilometerstand, Vorbesitzer, mögliche Unfallschäden, Baujahr, Farbe, gültige Hauptuntersuchung (HU) und Zustand. Außerdem wichtig: Die Abmeldung muss geregelt werden. Der Verkäufer sollte die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Autoclubs wie ADAC und ACE bieten auf ihren Internetseiten einen Standard-Kaufvertrag zum Download und Ausdrucken an.

Oft finden Interessenten Autos auf Onlinebörsen wie autoscout24.de oder mobile.de. Bei mobile.de kommen von den aktuell 1,4 Millionen angebotenen Fahrzeugen nur rund 200 000 Autos von Privathaltern. Dabei liege der Durchschnittspreis aller gehandelten Gebrauchtwagen bei knapp über 22 000 Euro. „Das liegt daran, dass der Anteil junger und damit hochwertiger Gebrauchtwagen sukzessive gestiegen ist“, sagt Christian Maas von mobile.de. Natürlich gebe es auch Privatverkäufer, die den Wert ihres Fahrzeuges überschätzen und zu hoch ansetzen.

Maas rät im Netz zur gleichen Aufmerksamkeit beim Autokauf wie in der realen Welt. „Vorsichtig sollten Interessenten bei sogenannten Super-Schnäppchen sein“, sagt er. Obacht ist auch geboten, wenn Telefonnummer oder Adresse fehlen und ein Anbieter nur per E-Mail korrespondieren will. Die Aufforderung zur Vorauszahlung kann ein Betrugsversuch sein. Üblich beim Autokauf ist die Zug-um-Zug-Abwicklung - also Geld gegen Fahrzeug und Papiere.

Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt ein Autohaus oder den Kfz-Meisterbetrieb. „Dort werden die Gebrauchten vor dem Verkauf gründlich durchgecheckt und aufbereitet“, sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Bei den Autos liege oft ein Zustandsbericht vor, und nicht selten sei die HU frisch. Außerdem habe ein Händler meist viele Gebrauchte von Kunden im Angebot, die er genau kennt und die überwiegend scheckheftgepflegt sind. Hinzu kommen Dienst- und Vorführwagen. Ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt für den Kunden: Bei Streitigkeiten kann er sich kostenlos an die Kfz-Schiedsstelle wenden, wenn der Betrieb Mitglied einer Kfz-Innung ist.

Daneben gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Das heißt, der Händler haftet mindestens ein Jahr für Fahrzeugmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. „Darüber hinaus kann man als Kunde eine spezielle Gebrauchtwagen-Garantieversicherung abschließen“, sagt Köster. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung bei einem eventuell später auftretenden Defekt entsprechend der Laufleistung zum Beispiel die Lohn- und Materialkosten bei Reparaturen an wichtigen Baugruppen. Auch die Probefahrt gehöre immer zum Kauf dazu. So weiß der zukünftige Besitzer immer, worauf er sich einlässt.