Auto-Brandstiftungen: Das müssen Betroffene wissen
München (dpa/tmn) - Brennende Autos in der Hauptstadt: Dieses Bild wird in Berlin zur nächtlichen Routine. Aber auch in Hamburg haben Unbekannte schon gezündelt. Betroffene fragen sich, ob die Versicherung einspringt.
Hier alle wichtigen Infos zum Thema.
Die Serie nächtlicher Auto-Brandstiftungen in Berlin nimmt dramatische Ausmaße an. Allein in der Nacht zum Mittwoch (17. August) wurden 17 Fahrzeuge beschädigt. Die Brandstiftungen gibt es seit Jahren, immer wieder auch in Hamburg. Die Polizei tut sich schwer damit, Täter zu finden. Viele Autobesitzer sind verunsichert und fragen sich, ob die Versicherung für solche Schäden aufkommt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Werden ausgebrannte Autos von der Versicherung ersetzt?
In der Regel ja. „Das gilt auch dann, wenn der Wagen von Unbekannten mutwillig angezündet wurde“, erklärt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Die Versicherung gehe hier von einem Brand- und nicht von einem Vandalismusschaden aus. Sowohl eine Teil- als auch eine Vollkaskoversicherung komme daher für den Schaden auf. Ersetzt werde dabei allerdings immer nur der Zeitwert des Fahrzeugs.
Was passiert, wenn das Auto nur beschädigt wurde?
Dann verhält es sich anders. Zwar sei ein solcher Schaden in der Regel von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt, nicht jedoch von einer Teilkaskopolice. „Hier müsste das Auto schon ganz ausbrennen“, erklärt Versicherungsexperte Riedmeyer. Für eingeschlagene Scheiben, verkohlte Sitze oder angeschmorten Lack müsse der Versicherte selbst aufkommen. Auch für Schäden an Autos neben einem brennenden Fahrzeug müsse der Geschädigte in der Regel in die eigene Tasche greifen.
Was kann ich tun, wenn in meiner Gegend häufiger Autos brennen?
Kommt es in einer bestimmten Gegend häufig zu Brandstiftungen, sollten Versicherte vorsichtig sein. Wenn etwa mit der Versicherung ein Rabatt für eine Garagennutzung vereinbart wurde, muss das Auto auch dort geparkt werden. „Sonst kann die Versicherung die Regulierung ablehnen“, erläutert Riedmeyer. Wer keine Garage hat, dürfe das Auto am Straßenrand parken. „Das allein kann die Versicherung nicht als grobe Fahrlässigkeit werten.“
Was muss ich bei der Schadensmeldung beachten?
Betroffene sollten darauf achten, bei der Schadensmeldung richtige Angaben zu machen. So sollte etwa der Kilometerstand einigermaßen stimmen. „Dabei kommt es nicht auf den einzelnen Kilometer an.“ Mehr als 1000 Kilometer sollte die Abweichung aber nicht betragen, will der Kunde Ärger bei der Regulierung vermeiden. Auch sollten Vorschäden nicht verschwiegen werden. Oft würden die Fahrzeuge von einem Gutachter der Versicherung in Augenschein genommen, der solche Schäden entdecken könne.
Was tun, wenn ich sehe, dass ein Auto brennt?
Besser nicht in Eigenregie löschen. Augenzeugen eines Autobrandes haben so gut wie keine Chance, das Feuer selbst zu bekämpfen. „Ein Haushaltslöscher oder Decken reichen dafür nicht aus“, betont Carsten-Michael Pix vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Sobald Reifen oder andere Autoteile sichtbar brennen, rät der Fachmann, Abstand zu halten und die Feuerwehr zu alarmieren.
Kann der Tank explodieren?
„Dass der Tank eines Wagens filmreif explodiert, ist nahezu ausgeschlossen - das ist ein Hollywood-Mythos“, sagt Pix. Allerdings können Stichflammen entstehen, wenn die Reifen platzen, Airbags auslösen oder auslaufender Kraftstoff Feuer fängt. Die größte Gefahr, die von einem brennenden Auto ausgeht, ist dem Experten zufolge der giftige Qualm und die starke Hitze.
Und was tun, wenn ein Autobrand auf ein Haus überzugreifen droht?
Droht ein Autobrand auf ein Haus überzugreifen oder zieht Rauch in geöffnete Fenster, sollten die Bewohner schleunigst herausgeklingelt und die Einsatzkräfte beim Notruf darauf hingewiesen werden. „Das war bei den Auto-Brandstiftungen in Berlin bisher zum Glück noch nicht der Fall“, sagt Pix.