„Das ist eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt“, sagte Minister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Digital außer Betrieb gesetzt werden können Fahrzeuge auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen bereits seit 2015.
Seit vergangenem Jahr ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wiederzuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei einem Halterwechsel möglich sein.