Gerichtsurteil Autoversicherung zu spät informiert: Kein Schadenersatz

Hamm (dpa/tmn) - Informieren Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung zu spät über einen Schaden, bleiben sie womöglich auf den Kosten sitzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: 20 U 42/17).

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Im konkreten Fall hatte ein Porschefahrer sein Auto am Straßenrand abgestellt. Er bemerkte vor dem Losfahren einen Schaden an der Fahrerseite und einen Zettel mit einem Namen und einer Handynummer. Einen Monat später ließ er den Schaden begutachten und für etwa 5600 Euro reparieren. Seiner Versicherung teilte er zunächst nichts mit, da er selbst den Verursacher ausfindig machen und an diesen seine Forderungen stellen wollte. Das sei nicht gelungen, weshalb er sich ein halbes Jahr nach dem Vorfall bei seiner Versicherung meldete.

Die wollte nicht zahlen, da der Mann vorsätzlich die Bedingungen missachtet habe. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Der Mann hätte laut Vertrag jeden Schaden binnen einer Woche melden müssen. Und zwar unabhängig davon, ob er Leistungen nutzen wolle oder nicht. Das soll dafür sorgen, dass der Versicherer eigene Ermittlungen anstellen könne, falls er in Anspruch genommen wird. Auch das Gutachten half dem Mann nicht weiter. Denn es sei fehlerhaft gewesen und enthielt keine Bestätigung darüber, dass der Schaden fachgerecht repariert worden sei.