Gesetzliche Regelungen Beginn der Winterreifenpflicht in zehn europäischen Ländern

Stuttgart (dpa/tmn) - In zehn europäischen Ländern beginnt am 1. Dezember die Winterreifenpflicht. Dazu zählen Länder wie Estland, Finnland, Lettland und Litauen, teilt der Auto Club Europa (ACE) mit.

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In Ländern wie Bosnien, Serbien und Slowenien gilt die Pflicht bereits seit Anfang November.

Sie endet in den meisten Ländern zwischen Ende März und Mitte April. Die Pflicht gilt unabhängig von der Witterung. Als Winterreifen gelten laut ACE in der Regel neben Reifen mit der M+S-Kennzeichnung auch viele Ganzjahresreifen.

Je nach Land ist der Umgang mit der Winterreifenpflicht anders. In Deutschland und seinen Nachbarländern Luxemburg, Österreich und Tschechien gilt zum Beispiel eine situative Winterreifenpflicht: Sie greift immer nur dann, wenn es die Witterung erfordert - zum Beispiel bei Schnee, Eis, Matsch oder bei anderen winterlichen Bedingungen.

Ein Sonderfall ist die Schweiz: Dort gilt laut ACE weder generell noch situativ eine Pflicht. Doch bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen hafte der Fahrer deutlich mit, außerdem drohen Bußgelder bei Behinderungen. In Ländern wie Frankreich, Italien, Kroatien und Ungarn kann in bestimmten Gebieten, zum Beispiel im Gebirge, eine Beschilderung eine Winterreifenpflicht anordnen.