Schnell handeln Bei Autodiebstahl sofort Polizei und Versicherer informieren
Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Ein verschwundenes Auto melden Betroffene am besten sofort über den Notruf 110 der Polizei. „Die prüft zuerst, ob das Fahrzeug nur abgeschleppt wurde“, sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Ist das nicht der Fall, muss sofort Anzeige erstattet werden. Außerdem sollte die Polizei wissen, ob in dem gestohlenen Fahrzeug ein Ortungssystem verbaut ist - entweder serienmäßig oder nachgerüstet. „Mit einem Ortungssystem erhöht sich die Chance, das Fahrzeug wiederzubekommen“, erklärt Schmidt.
Im zweiten Schritt informieren die Bestohlenen die Versicherung. „Dort muss man auch alle zugehörigen Papiere vorlegen, also Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und alle Schlüssel, die zum Auto gehören“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Den entstanden Schaden übernimmt die Teilkasko- respektive Vollkaskoversicherung. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.
„Autodiebe sind heute hoch qualifiziert und arbeiten in professionell organisierten Banden arbeitsteilig zusammen“, erläutert Schmidt. Es gebe Auftraggeber, Hehler, Diebe und Fahrer. „Hinzu kommen die Ausspäher, die Wohngebiete durchstreifen und registrieren, wo wertvolle Fahrzeuge abgestellt sind.“
Ein Diebstahl könne nie und durch keine Technologie zu hundert Prozent ausgeschlossen werden. „Serienmäßige Sicherungseinrichtungen stellen für professionelle Autodiebe oft kein großes Problem dar“, sagt Schmidt. Aber besonders wirkungsvoll sei eine Kombination aus mechanischen und elektrischen Sicherungen. Empfehlenswert: individuell eingebaute Sicherungen wie eine Gangschaltungssperre, eine Parkkralle oder eine Diebstahlwarnanlage.
Aber die wichtigsten Tipps sind die einfachsten: „Auto immer abschließen, den Schlüssel nie stecken lassen und auch keinen Ersatzschlüssel im Auto verstecken“, rät Schmidt. Wer mit einer Fernbedienung zuschließt, achtet immer auf das optische oder akustische Signal, rät der GDV. Denn Diebe könnten die Funktion mit einem Funkblocker behindern. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich auch erkundigen, ob sich die Fernbedienung fürs Türschloss ganz abschalten lässt.
Auch wenn Autofahrer ihr Fahrzeug nur kurz verlassen, sollten sie alle Fenster, Türen oder das Cabriodach schließen. Das Auto steht am sichersten in einer abschließbaren Garage oder auf einem nichtöffentlichen Parkplatz. Ansonsten rät der GDV, in gut beleuchteten und belebten Straßen zu parken.
Kommt es vor, dass ein Autofahrer ein zweites Mal bestohlen wird, gibt es laut GDV keinen Automatismus, was etwa die Prämiengestaltung anbelangt. Aber: „Die Diebstahlhäufigkeit eines Modells wirkt sich in der Typklasse aus und die Zahl der Diebstähle innerhalb des Zulassungsbezirks in der Regionalklasse“, sagt Jarosch.