Erst Deckungszusage Bei Hagelschaden vor Reparatur Versicherung informieren

Stuttgart (dpa/tmn) - Bevor Autofahrer einen Hagelschaden reparieren lassen, sollten sie mit ihrer Versicherung Rücksprache halten. Denn wie die Sachverständigenorganisation Dekra mitteilt, können Besitzer ohne die Deckungszusage auf den Kosten sitzenbleiben.

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Das gilt auch für Notreparaturen. Denn die Versicherung nutzt meist einen Gutachter, um etwa die Höhe des Schadens und den Reparaturweg zu bestimmen. Der Besitzer kann dann entscheiden, ob er sein Fahrzeug reparieren oder sich lieber das Geld auszahlen lässt.

Um einen Hagelschaden abdecken zu lassen, ist mindestens eine Teilkaskoversicherung nötig. Nach dem Hagelschlag müssen die Autobesitzer die Schäden mit Fotos dokumentieren und unverzüglich die Versicherung etwa per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail informieren.