Bei Hochwasser nicht am Fluss parken

Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Auto an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert Einschränkungen beim Versicherungsschutz. In einem solchen Fall könne es zu einer „Quotelung“ kommen, erläutert Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.

Das bedeutet: Ein Fahrzeughalter, der sein Auto trotz Hochwasserwarnungen an einem Fluss abstellt, müsse im Schadensfall damit rechnen, dass der Versicherer nur einen Teil davon übernimmt. Die gleiche Rechtslage gilt beim Durchfahren von überschwemmten Straßen. Auch dann muss der Halter laut Rüter bei „grob fahrlässigem Verhalten“ mit eingeschränktem Versicherungsschutz rechnen. Wird der Versicherte dagegen von den Fluten überrascht, sind Schäden in der Regel durch die Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt.