Bei Tuningteilen aus dem Ausland auf Genehmigung achten

Stuttgart (dpa/tmn) - Der verchromte Auspuff ist mit einigen Mausklicks bestellt, das böse Erwachen kommt jedoch bei der nächsten Fahrzeugprüfung: Das Bauteil ist in der EU nicht zugelassen. Dabei reicht ein Buchstabe aus, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wer sich im Internet Tuningteile aus dem Ausland bestellt, sollte unbedingt auf eine EG-Typgenehmigung, eine ECE-Genehmigung oder eine für den Teilehersteller bereits in Deutschland erteilte Genehmigung Wert legen. Darauf weist Jürgen Binar von der Sachverständigenorganisation Dekra hin. „Andernfalls muss bei Verwendung dieser Teile in Deutschland mit einer aufwendigen und kostspieligen Einzelbegutachtung gerechnet werden.“ Oder der Käufer darf die Teile überhaupt nicht für sein Fahrzeug verwenden.

EG-typgenehmigte Teile, deren Verwendung in allen EU-Mitgliedsstaaten im Regelfall problemlos möglich ist, sind an dem Genehmigungszeichen mit dem kleinen „e“ in einem Rechteck und einer genau definierten Kennzeichnung zu erkennen. ECE-Genehmigungen für Teile, die in der EU und weiteren Staaten gültig sind, erkennt der Käufer an einem großen „E“ mit einem Kreis mit zusätzlichen Zeichen, wie etwa der Nummer der Regelung und der Genehmigung sowie Synonymen für die Teileart. Diese Genehmigungen können als Pendant zu den nationalen Teilegenehmigungen wie der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) bezeichnet werden, erklärt Binar.

Von den nationalen und internationalen Teilegenehmigungen sind noch einmal die Teilegutachten zu unterscheiden, die zunächst nur rein nationale Bedeutung haben, aber im Ausland oftmals anerkannt werden. „Alle diese Prüfzeugnisse - Teilegenehmigungen und Teilegutachten - dienen dazu, das Erlöschen der Betriebserlaubnis des einzelnen Fahrzeuges nach vorgenommenen technischen Änderungen zu verhindern“, erklärt der Experte.

Liege kein Prüfzeugnis vor, müsse eine Änderung am Fahrzeug grundsätzlich begutachtet werden. Liegt ein Prüfzeugnis vor, könne darin eine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein oder auch nicht, sagt Binar. Dies sei von der Art des Prüfzeugnisses beziehungsweise von der Festlegung der Genehmigungsbehörde abhängig. „Für internationale Genehmigungen ist im Regelfall keine Änderungsabnahme vorgeschrieben, das sollte aber vor dem Erwerb von Fahrzeugteilen im Ausland oder über das Internet abgeklärt werden.“